Sehr geehrter Herr Hüter,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Lebensmittel, die in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden, müssen den lebensmittelrechtlichen Vorschriften für Herstellung, Beschaffenheit, Zusammensetzung und Kennzeichnung entsprechen, die hier gelten. Das gilt auch für die Jodierung von Speisesalz. Jod darf Kochsalz in Form von Kalium- und Natriumjodat zugesetzt werden. Die Höchstmenge ist dabei auf maximal 25 Mikrogramm pro Gramm Speisesalz beschränkt.
Die Salzjodierung und die Verwendung von jodiertem Speisesalz bei der Herstellung von Lebensmitteln ist freiwillig. Es gibt keine Regelungen, die den Einsatz von jodiertem Speisesalz vorschreiben. Verbraucherinnen und Verbraucher können aufgrund der Kennzeichnung von Lebensmitteln entscheiden, ob sie ein Produkt verwenden wollen oder nicht.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist auf der Grundlage einer neueren wissenschaftlichen Studie zu dem Schluss gekommen, dass durch die Zugabe von Jodsalz kein erhöhtes Risiko besteht, eine bestehende Schilddrüsenerkrankung zu verschlimmern oder Folgekrankheiten auszulösen. Die Stellungnahme finden Sie unter www.bfr.bund.de.
Zum Thema Jod und Jodsalz wird Sie sicher auch die Antwort interessieren, die wir Herrn Frank Rösner in der 25. Kalenderwoche des vergangenen Jahres gegeben haben (http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/21109#id_answer...).
Fluoridiertes Speisesalz ist in Deutschland nur dann erlaubt, wenn eine Ausnahmegenehmigung dafür erteilt ist. Danach sind allerdings Mindest- und Höchstmengen an Fluorid sowie Kennzeichnungsvorschriften zu beachten. Wichtig: Bäckereien, Lebensmittelindustrie, Restaurants und Kantinen dürfen dieses Salz nicht verwenden.
Auch hierzu hat das BfR eine Risikobewertung abgegeben. Es empfiehlt darin, neben der Aufnahme von Fluorid aus natürlichen Lebensmitteln und Wasser einen weiteren Zusatz auf Speisesalz zu beschränken (Weitere Informationen auch hierzu: www.bfr.bund.de).
Bei dem Süßstoff Aspartam handelt es sich um einen Lebensmittelzusatzstoff. Eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung hat ergeben, dass der Verzehr von Aspartam keine unerwünschten Nebenwirkungen zur Folge hat. Die Bewertung des BfR zu Süßstoffen ist ebenfalls unter www.bfr.bund.de zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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