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Beantwortet
Autor michael hüter am 04. Januar 2010
22715 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

änderung der nahrungsmittelbestimmungen

ich würde gerne von ihnen erfahren warum die regierung es zulässt(gestzlich befiehlt) das stoffe wie zb jod und fluride in der täglichen nahrungsgesamtaufnahme sehr bedenklich hohe mengen vorscheibt die in diesen mengen geradezu absurd erscheinen.
ich möchte darauf hinweisen das der deutsche bürger in ausreichender menge und qualität nahrung zugeführt bekommt die es absolut nicht erforderlich machet gerade stoffe wie fluride die ja bekanntlich als ratten und mäusegift ihre bestimmung fanden in unserer nahrung gesetzlich einzug gefunden haben und die bevölkerung sogut wie keine möglichkeit bekommt auf nahrung zuzugreifen die nicht mit diesen gesetzlich angereicherten stoffen belastet sind.
jeder mensch der sich mit dieser thematik befasst wird erkennen das hier ein riesiger fehler begangen wird der mit leichtigkeit korrigiert werden kann.
ich möchte darauf hinweisen das gerade kinder und jugendliche auf diese stoffe(auch auf asphartam muss ich hier hinweisen)äusserst sensibel reagieren.
wenn man sich die fakten von fluriden vor augen hällt und die mengen errechnet die ein mensch jeden tag zu sich nimmt dann muss gerade der gesundheitsminister schnellstens eine gesetzesänderung empfehlen.
natürliche spurenelemente wurden bis vor kurzem überhaubt nicht beachtet und es währe für die gesundheit des deutschen volkes äusserst wichtig diese neuen erkentnisse in gestze einfliessen zu lassen und sich von diesen alten nachkriegsbestimmungen zu verabschieden.
ich hoffe sehr das die information die sie dies bezüglich erhalten nicht von der pharmaindustrie herausgegeben werden denn profit sollte niemals etwas mit gesundheitsentscheidungen zu tun haben da diese dinge nichts miteinander zu tun haben.
allein das stevia als hervorragender zuckerrohstoff in deutschland blockiert wird und asphartam(was im körper als methylalkohol umgewandelt wird) ohne probleme einzug in tausende lebensmittel genommen hat beunruhigt mich sehr.
da jetzt mit nachdruck die gen-nahrung nach vorn gepresst wird ist eine führungskraft erforderlich die sich ohne rücksicht auf profit auf das gesundheitliche wohl der bürger konzentriert.
da tausende menschen bereits erkannt haben das hier ein gefähliches niveau erreicht ist wird es höchste zeit für die regierung hier diesen misstand auszugleichen da ja die aufgabe der deutschen regierung die pflege und der schutz des deutschen volkes ist.

michael hüter

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 04. Februar 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Hüter,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Lebensmittel, die in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden, müssen den lebensmittelrechtlichen Vorschriften für Herstellung, Beschaffenheit, Zusammensetzung und Kennzeichnung entsprechen, die hier gelten. Das gilt auch für die Jodierung von Speisesalz. Jod darf Kochsalz in Form von Kalium- und Natriumjodat zugesetzt werden. Die Höchstmenge ist dabei auf maximal 25 Mikrogramm pro Gramm Speisesalz beschränkt.

Die Salzjodierung und die Verwendung von jodiertem Speisesalz bei der Herstellung von Lebensmitteln ist freiwillig. Es gibt keine Regelungen, die den Einsatz von jodiertem Speisesalz vorschreiben. Verbraucherinnen und Verbraucher können aufgrund der Kennzeichnung von Lebensmitteln entscheiden, ob sie ein Produkt verwenden wollen oder nicht.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist auf der Grundlage einer neueren wissenschaftlichen Studie zu dem Schluss gekommen, dass durch die Zugabe von Jodsalz kein erhöhtes Risiko besteht, eine bestehende Schilddrüsenerkrankung zu verschlimmern oder Folgekrankheiten auszulösen. Die Stellungnahme finden Sie unter www.bfr.bund.de.

Zum Thema Jod und Jodsalz wird Sie sicher auch die Antwort interessieren, die wir Herrn Frank Rösner in der 25. Kalenderwoche des vergangenen Jahres gegeben haben (http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/21109#id_answer...).

Fluoridiertes Speisesalz ist in Deutschland nur dann erlaubt, wenn eine Ausnahmegenehmigung dafür erteilt ist. Danach sind allerdings Mindest- und Höchstmengen an Fluorid sowie Kennzeichnungsvorschriften zu beachten. Wichtig: Bäckereien, Lebensmittelindustrie, Restaurants und Kantinen dürfen dieses Salz nicht verwenden.

Auch hierzu hat das BfR eine Risikobewertung abgegeben. Es empfiehlt darin, neben der Aufnahme von Fluorid aus natürlichen Lebensmitteln und Wasser einen weiteren Zusatz auf Speisesalz zu beschränken (Weitere Informationen auch hierzu: www.bfr.bund.de).

Bei dem Süßstoff Aspartam handelt es sich um einen Lebensmittelzusatzstoff. Eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung hat ergeben, dass der Verzehr von Aspartam keine unerwünschten Nebenwirkungen zur Folge hat. Die Bewertung des BfR zu Süßstoffen ist ebenfalls unter www.bfr.bund.de zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung