Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Sabine Daniels am 14. Januar 2010
9755 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Pflege

Ist es nicht an der Zeit die Gesundheitspolitik zu überdenken? Gerade in der heutigen Zeit wo die Armut in Deutschland immer größer wird.10 Euro Praxisgebühr und die ganzen Zuzahlungen.Wer kann sich das leisten?Ich bin im Bereich Gesundheit ehrenamtlich tätig.Täglich erlebe ich Fälle die mich stark bewegen.Wie z.B. eine ältere Dame die keine Familie hat.Sie hatte sich das Bein gebrochen aufgrund ihrer Osteoporose .Im Krankenhaus konnte sie nicht bleiben.Zu Hause aber konnte sie sich nicht versorgen.Die Krankenkasse lehnte die Pflege ab.Begründung:Sie habe schließlich keine Kinder unter 12 Jahren!
Dieses wird kein Einzelfall sein.Ich persönlich kenne viele solcher Fälle.Hartz 4 Empfänger gehen oft nicht zum Arzt weil das Geld fehlt.Sicher bekommen sie von vielen ähnliche Schreiben,aber die Situation wird immer Dramatischer .Ich fordere ein umdenken.

Mit freundlichem Gruß
Sabine Daniels

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 18. Februar 2010
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Daniels,

vielen Dank für Ihren Brief, den wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In der Tat wird momentan viel über die Kosten des Gesundheitswesens gesprochen und geschrieben. Ihre generelle Kritik am Gesundheitswesen teilen wir jedoch nicht.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen beziffert für 2010 die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen auf über 174 Milliarden Euro. Diese Summe wird von allen Beitragszahlern sowie durch Steuerzuschüsse des Bundes aufgebracht. Das bedingt, dass nicht alles Wünschenswerte gezahlt werden kann und sich die Versicherten über Zuzahlungen und die Praxisgebühr angemessen an diesen Kosten beteiligen.

Allerdings gelten hier Belastungsgrenzen, die die soziale Balance aufrecht erhalten: Sie liegen bei zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt sowie bei einem Prozent für Versicherte, die bereits vor dem 1. April 2007 schwerwiegend chronisch krank waren. Je weniger Geld der Versicherte also zur Verfügung hat, desto weniger muss er zuzahlen.

Ihr wichtiger ehrenamtlicher Einsatz für hilfsbedürftige und einsame Menschen ist wirklich sehr zu begrüßen. Dennoch haben Sie bitte Verständnis, dass wir an dieser Stelle den Sachverhalt, den Sie schildern, nicht bewerten können. Wir können nur allgemein auf Paragraph 38 Absatz 2 des SGB V verweisen. Er regelt, dass Krankenkassen in ihrer Satzung bestimmen können, die Haushaltshilfe zu erbringen oder die Kosten einer externen Haushaltshilfe zu tragen, wenn dem Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.

Wir empfehlen, unter Hinweis auf diesen Absatz im SGB V nochmals bei ihrer Krankenkasse nachzufragen. Eventuell können Sie die Dame dabei unterstützen. Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihnen oder der Dame berechtigte Leistungen vorenthalten werden, können Sie sich auch an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Wolfgang Zöller, wenden. Seine Adresse: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin oder patientenbeauftragter@bmg.bund.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung