Sehr geehrte Frau Glasmachers,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Datensicherheit und informationelle Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten sowie Versicherten haben für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb geht die christlich-liberale Bundesregierung mit Themen, die den Datenschutz betreffen, äußert sensibel um. Zweck der elektronischen Gesundheitskarte ist es, auf freiwilliger Basis Verwaltungsarbeit im Sinne der Patienten zu erleichtern.
Richtig ist, dass wir eine Telematik-Infrastruktur brauchen, damit sich medizinische Daten im Bedarfsfall sicher und unproblematisch austauschen lassen. Da die Arzt-Patienten-Beziehung besonders vertraulich und daher ausdrücklich zu schützen ist, wird die Bundesregierung vor einer weitergehenden Umsetzung der Gesundheitskarte eine Bestandsaufnahme vornehmen. Dabei werden Geschäftsmodell, Organisationsstrukturen und Zusammenwirken mit der Selbstverwaltung in Testregionen überprüft und bewertet. Erst danach wird die Bundesregierung endgültig entscheiden.
Erste Testergebnisse haben die Bundesregierung bereits jetzt dazu veranlasst, auf Verbesserungen hinzuwirken. Dabei verfolgen wir drei Ziele: größere Praxistauglichkeit der Karte für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, bessere Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten sowie ein Höchstmaß an Datensicherheit.
Die Erweiterung der Krankenversichertenkarte zu einer elektronischen Gesundheitskarte soll sich deshalb zunächst auf ein modernes, sicheres Versichertendatenmanagement sowie auf die Notfalldaten konzentrieren. Zugleich wird die Forderung der Ärzte und Krankenkassen nach einer sicheren Kommunikationsinfrastruktur schnellstmöglich umgesetzt. Der Nutzen für die Patientinnen und Patienten muss ebenso klar sein wie die Praxistauglichkeit und die Einhaltung des Datenschutzes. Wir wollen keinen Überwachungsstaat und steuern auch nicht dahin.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Gesundheitskarte
http://www.bmg.bund.de/cln_178/nn_1168278/DE/Gesundheit/G...
Telematikinfratruktur
http://www.bmg.bund.de/nn_1168278/SharedDocs/Pressemittei...
Datensicherheit
http://www.bmg.bund.de/cln_151/nn_1168278/SharedDocs/Pres...
Zum ELENA-Projekt: Die Bundesregierung schätzt den Umgang mit einer Vielzahl von persönlichen Daten, die im ELENA-Verfahren gespeichert werden, als besonders sensibel ein.
So hat das zuständige Bundesarbeitsministerium im Zusammenwirken mit den Vertretern der Spitzenverbände der Sozialversicherung und den kommunalen Leistungsträgern noch vor Beginn des ELENA-Verfahrens am 1. Januar 2010 sensible Daten – wie die Erfassung von Streiktagen – aus dem Datensatz entfernt. Fachleute überprüfen derzeit noch einmal, welche Daten erforderlich sind, um Leistungsanträge bearbeiten zu können. Die Prüfung soll bis Ende Februar 2010 abgeschlossen sein. Finden die Fachleute Daten, die entweder unnötig oder sogar unrechtmäßig sind, würden sie sofort aus dem Datensatz entfernt.
Um künftig auch die Arbeitnehmerinteressen bei der Aufstellung des Datensatzes noch stärker zu berücksichtigen, ist beabsichtigt, dem Deutschen Gewerkschaftbund ein Anhörungsrecht bei der Aufstellung des Datensatzes einzuräumen. Dazu ist eine gesetzliche Regelung geplant, ein sogenannter Referentenentwurf für das Gesetz existiert bereits im Bundesarbeitsministerium.
Weitere Rechtssicherheit im Verfahren schafft die ELENA-Datensatzverordnung, die der Bundesrat am vergangenen Freitag (12. Februar 2010) verabschiedet hat. Diese Verordnung regelt nicht nur die möglichen Inhalte des Datensatzes, sondern auch den genauen Kreis der meldepflichtigen Arbeitgeber, der zu meldenden Personen sowie den technischen Ablauf des Verfahrens.
Die wichtigste Aussage zum ELENA-Verfahren hat weiterhin Bestand: Jeder bleibt allein Herr seiner Daten. Sie lassen sich nur mit Hilfe einer eigenen Signaturkarte plus einer weiteren Signaturkarte von jemandem, der dazu berechtigt ist, abrufen. Ein unkontrollierter Zugang ohne die persönliche Zustimmung ist nicht möglich. Sobald die gespeicherten Daten für eine Leistungsgewährung nicht mehr benötigt werden, werden sie automatisch aus dem Speicher gelöscht.
Weitere Informationen zu ELENA finden Sie hier:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/Magazin...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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