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Beantwortet
Autor Mark Schröder am 22. Januar 2010
8853 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Mietnomaden und die gesellschaftlichen und persönlichen Folgen

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich habe Mieter in meinem Haus. Diese verwüsten die Wohnung, zahlen keine Miete obwohl sie Wohngeld erhalten, wollen nicht aus meinem Haus heraus trotz fristloser und fristgerechter Kündigung und kosten mir sehr viel Geld.
Abgesehen von Schulden die sich auf etwa momentan "nur 1900 EUR" beziffern lassen ist der Mieter brutal und trachtete mir bereits nach dem Leben. Warum darf ich solch eine Familie, die den Staat ausnutzen, mir sehr viel Geld kosten, welches ich jeden Tag hart erarbeiten muss, nicht einfach vor die Tür setzten? Natürlich muss auch Mieterschutz sein aber wo bleibt der Vermieterschutz? Tausende Vermieter werden in Zukunft nicht mehr vermieten. Ich ebenfalls nicht. Das Haus wird mir mit Nebenkosten etwa 1/4 im Jahr kosten was mir Mietnomaden kosten, mal abgesehen von den Nerven und dem psychischen Stress der mir ersparrt bleibt. Ich hoffe dass es Wohnungsmangel geben wird, evtl. wachen Sie dann als Politiker endlich auf undunternehmen schnell etwas. Mietnomaden zerstören nicht nur ein Leben sonder ganze Familien. Es gibt 15000 Mietnomaden in Deutschland, wenn jeder ein mal im Jahr das Haus wechselt haben Sie jedes Jahr 15000 Familien die finanziell ruiniert sind. Ich denke der Volkswirtschaftliche Schaden wird sich auf die anhaltende starke vermehrung dieser Gesinnung stark erhöhen. Es stellen sich mir meherer Fragen:
1. Warum erhält der Vermieter nicht direkt das Wohngeld? (Bei den Mietnomaden in meinem Fall wird es lieber versoffen und verraucht)
2. Warum darf ich mein eigenes Haus nicht betreten obwohl sich der Mieter doch auch nicht an den Vertrag hält, warum muss ich mich also noch daran halten?
3. Warum dauern Mietverfahren noch so lange? Es liegt doch auf der Hand wer der Schuldige ist
4. Warum bekommt der Mieter keine Pflicht zur Zahlung des Schadens den er angerichtet hat, nur weil er HartzIV bekommt? Dann muss halt an den Zigaretten mal eingespart werden, Hartz IV kürzen und solange an den Vermieter zahlen bis der Schaden beglichen ist.
5. Warum gibt es kein beschleunigtes Verfahren max. 1 Monat bis zur Räumung?
6. Warum muss der Vermieter die Räumung des Mieters zahlen? Besser wäre Berliner Modell, rausschmeißen und Sachen behalten, kann der Vermieter ja noch versuchen zu verkaufen um wenigstens etwas an Kosten zu deckeln.
7. Warum unternehmen Sie nichts???

Einiges hier in Deutschland läuft leider sehr daneben. Es gibt Bußgeldverfahren gegen Menschen die 4Km/h zu schnell unterwegs sind, wenn die nicht zahlen gibt es Gefängniss. Es gibt aber auch Menschen die tausende von Euro an Schulden bei Ihrem Vermieter machen, einen riesigen Schaden anrichten der meist nur mit Krediten gedeckt werden kann, die aber nicht mal ein DuDu von Ihrer Sozialagentur bekommen.
Die Rellation passt nicht!

Gehen Sie das Problem an, und das schnell. Sonst sind sehr viele Existenzen bedroht. Existenzen die sich nie haben etwas zu Schulden kommen lassen und immer Ihre Rechnungen und Kredite bezahlt haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Schröder

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 25. Februar 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schröder,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sogenannte Mietnomaden schaden den Vermietern und dem Vertrauen der Allgemeinheit in den Geschäftsverkehr. Die Bundesregierung sieht dieses Problem. Auch der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP hat zum Ziel, das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit zu prüfen und Mietnomaden wirksam zu begegnen.

Dabei sind die Rechte aller Beteiligten stets zu achten – besonders das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Grundrecht auf Eigentum. Auch für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter gelten Recht und Gesetz. Wenn sich Mieter und Vermieter nicht einigen, darf der Vermieter den Auszug nur auf gerichtlichem Wege erzwingen.

Zum Schutz vor Mietnomaden sollten sich Vermieter allerdings vorab das Einkommen nachweisen lassen und gegebenenfalls Informationen über einen Mietinteressenten einholen, zum Beispiel über die bekannten einschlägigen Institutionen oder Interessenverbände.

Das Wohngeld wird im Übrigen nur an Mieter und nicht an Vermieter ausgezahlt, weil es sich um eine staatliche Förderung für Menschen handelt, die bestimmte Kriterien der Bedürftigkeit erfüllen. Mit Hilfe der Förderung sollen diese Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, angemessenen Wohnraum zu finanzieren. Wohngeld wird zum Beispiel auch an Wohneigentümer gezahlt, die in ihren eigenen vier Wänden leben und nicht Mieter sind. Der Bezug von Wohngeld ist also eine persönliche Angelegenheit des Beziehers.

Weitere Informationen zum Koalitionsvertrag finden Sie hier:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierun...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung