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Beantwortet
Autor Sabine Daniels am 26. Februar 2010
11811 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Was ist mit der Grundsicherung?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin
gerne würde ich ihnen eine Frage stellen.
Zur Zeit gehen die Diskussionen alle in Richtung Hartz 4.
Das Bundesverfassungsgericht hat ja entschieden,das teile,insbesondere die Regelsätze Verfassungswidrig sind .

Nun stelle ich mir die Frage : Was ist mit den Regelsätzen für Menschen mit Grundsicherungsanspruch,Rentner die zusätzlich Grundsicherung bekommen?
Oder auch Menschen die im Niedriglohn Sektor arbeiten und genauso viel bekommen wie ein Hartz 4 Empfänger?

Haben diese Menschen auch Anspruch auf eine Erhöhung des Mindestsatzes? Was ist mit den Menschen die Wohngeld beziehen? Was ist mit den Menschen die niedrige Einkommen haben und vielleicht 1,50 Euro über den Satz liegen daher kein Wohngeld bekommen?

Was ist mit all diesen Menschen?Wird nun der Satz zum Leben grundsätzlich angehoben??Wird überhaupt etwas angehoben?Der soziale Unfrieden hier im Land wird immer größer.Nach meiner Meinung ist es nicht gut Hartz 4 Empfänger so anzugehen wie es in jüngster Zeit passiert ist.

Es ist nicht die Frage von Hartz 4 oder nicht! Vielmehr ist es sind es doch die Niedriglöhne und die Lohnpolitik die an dem Desaster schuld sind.In der Bevölkerung sind immer mehr Spaltungen zu erkennen. Wo soll das noch hinführen?

Ich beziehe kein Hartz 4 oder ähnliche Leistungen.Aber ich bekomme es immer hautnah mit da ich mich mit diesen Themen auseinandersetze.Ich bin der Meinung das es andere Mittel und Wege geben muß um den Menschen hier im Land zu helfen.Es kann und darf nicht sein das alle Errungenschaften die unsere Väter und Großväter im sozialem Bereich einfach so vom Tisch gefegt werden.

Was wenig bekannt ist in der Bevölkerung ist doch das von den Regelsätzen auch Strom und ein Anteil an Gas ,Kabelgebühren .... und noch eine Menge mehr gezahlt werden müssen.

Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Ihre äußerst besorgte Bürgerin

Sabine Daniels

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 01. April 2010
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Daniels,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir haben in diesem Forum schon mehrfach zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz IV-Regelsätzen Stellung genommen. Daher nur noch einmal zur Klarstellung: Das Gericht hat nicht die Regelsätze für zu niedrig erklärt. Das Gericht hat vielmehr die bisherige Art und Weise der Ermittlung der Regelleistungen für Erwachsene und Kinder als nicht verfassungsgemäß angesehen. Die Berechnung muss künftig transparenter und nachvollziehbarer erfolgen. Dazu werden die entsprechenden Gesetze bis spätestens Ende 2010 geändert – auf der Grundlage der statistischen Daten, die im Herbst vorliegen.

Es geht in der Grundsicherung um die Absicherung des Existenzminimums. Das gilt für erwerbsfähige Arbeitsuchende gleichermaßen wie etwa für erwerbsunfähige kranke oder alte Menschen. Sie alle werden von unserem starken sozialen Netz aufgefangen, wenn sie sich nicht selber helfen können oder von anderer Seite keine Hilfe bekommen. Eine aktuelle Zahl verdeutlicht das: Rechnet man alle Sozialausgaben im Bundeshaushalt zusammen, summiert sich das auf über 50 Prozent des gesamten Haushaltes 2010 von 319,5 Milliarden Euro.

Das soziale Netz muss finanzierbar bleiben. Dazu ist es sehr wichtig, dass die Balance zwischen der Eigenverantwortung und der Solidarität der Gemeinschaft für die Hilfebedürftigen erhalten bleibt . Wer beispielsweise länger arbeitslos ist, wird von der Gemeinschaft aufgefangen – und erhält Hilfe auf dem Weg zurück in den Job. Denn jeder soll - soweit wie möglich - auch eigene Beiträge zum Lebensunterhalt leisten. Das hilft denjenigen, die die Sozialleistungen finanzieren: Neben den Arbeitgebern sind es vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit ihren Beiträgen und Steuern die steigenden Ausgaben der Sozialkassen tragen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung