Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Erhard Jakob am 15. März 2010
10220 Leser · 0 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Aufklärung eines Widerspruches bzw. einer vermeintlichen Straftat

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

es besteht der begründete Verdacht, dass ein oder
sogar zwei Gerichtsprotokolle gefälscht wurden.

Die Einen (Staatsanwaltschaft) meinen, dass das eine Privatsache
sei und nicht von Amts wegen aufgeklärt werden muss.

Die Anderen glauben, dass
die Sache laut nach Aufklärung schreit und von Amts wegen
aufgeklärt werden muss.

Siehe: Profileinstellung.

Ich möchte Sie fragen, ob Sie sich für die Aufklärung der
offenkundigen Widersprüche und sehr schwerwiegenden
Anschuldigungen - ohne Ansehen der Person -
einsetzen wollen? Oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob