Sehr geehrter Herr Breves,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Mit seiner Entscheidung (BVerfG, 1 BvR 256/08) hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter nicht schlechthin verfassungswidrig ist. Es bestehen jedoch hohe Anforderungen an die Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen sowie ihre praktische Durchführung. Auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts können Sie sich umfassend über das Urteil informieren.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs2...
Deutschland ist im Übrigen aufgrund Europäischen Rechts zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Das folgt aus Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006, mit der die Europäische Union (EU) auf die Terrorgefahr in Europa und der Welt reagiert hat. Zur Richtlinie 2006/24/EG finden Sie Informationen unter:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:...
Was die Gesetzgebung der jüngeren Vergangenheit angeht, so hat der Deutsche Bundestag allein in der vergangenen 16. Legislaturperiode 616 Gesetze beschlossen. Angesichts dieser umfangreichen Bilanz der deutschen Gesetzgebung relativiert sich Ihre Aussage, die Politik stecke in Karlsruhe „regelmäßig Niederlagen ein“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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