Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Erhard Jakob am 30. März 2010

Kultur, Gesellschaft und Medien

*Die einem Einzelnen zugefügte Ungerechtigkeit ist eine Bedrohung für alle!*

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. Mai 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Jakob,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In Deutschland ist es allein Sache der Gerichte zu beurteilen, ob eine Untersuchungshaft rechtmäßig ist oder nicht. Deshalb kann die Bundesregierung zur Verhaftung einzelner Personen keine Stellung nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung