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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Erhard Jakob am 30. März 2010
12035 Leser · 0 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

*Die einem Einzelnen zugefügte Ungerechtigkeit ist eine Bedrohung für alle!*

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

nach meinem Rechtsempfinden erfolgte die Verhaftung
von Jörg Kachelmann wider Recht und Gesetz.

Der Haftgrund *Fluchtgefahr* ist aus meiner
Sicht an den Haaren herbei gezogen.

Die Auflage, das Land (hier: Deutschland) bis zur Klärung
des Sachverhaltes nicht zu verlassen, wäre doch
in diesem Fall ausreichend gewesen.

Mit dieser Verhaftung wurde bereits eine Vorverurteilung
vorgenommen und die Medien haben
ihm den Rest gegeben.

Williams Shakespeare:
*Ist meine Ehre hin
- so ist mein Leben
hin*.

Aus diesem Blickwinkel betrachtet ist Jörg Kachelmann
eigentlich schon tot.

Aber auch die Frau tut mir leid. Denn auch diese wird
nun von einigen Paparazziz gejagt und gesteinigt.

Ich möchte Sie fragen, ob nach Ihrem Rechtsempfinden
>als einen Menschen mit Herz, Seele und Verstand<
die Verhaftung von Jörg Kachelmann
in Ordnung war oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. Mai 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Jakob,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In Deutschland ist es allein Sache der Gerichte zu beurteilen, ob eine Untersuchungshaft rechtmäßig ist oder nicht. Deshalb kann die Bundesregierung zur Verhaftung einzelner Personen keine Stellung nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung