Sehr geehrter Herr Breves,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Für die Beseitigung von Schäden an Landes- und Kreisstraßen sind die Länder bzw. Kommunen zuständig. Der Bund ist als Baulastträger ausschließlich für die Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) zuständig. Den Länderstraßenbauverwaltungen, die im Auftrag des Bundes die Bundesfernstraßen planen, bauen, unterhalten und verwalten, obliegen daher auch die Aufgaben, die mit dem Straßenausbau verbunden sind. Dazu gehört auch die Beseitigung von Winterschäden.
Dort wo der Bund zuständig ist - bei Autobahnen und Bundesstraßen - wurden und werden die Schäden schnell repariert. Die Länder erhalten vom Bund jährlich Mittel in Milliardenhöhe, um Bundesfernstraßen instand zu halten. Aufgabe der Länderstraßenbauverwaltungen war es, schnellstmöglich Sofortmaßnahmen an Autobahnen und Bundesstraßen zu ergreifen, um Frostschäden zu beseitigen.
Die Föderalismuskommission des Deutschen Bundestages hatte in diesem Zusammenhang klargestellt: Bund, Länder und Kommunen müssen jeweils für ihre eigenen Straßen aufkommen. Der Bund tut dies für seinen verfassungsrechtlich festgelegten Zuständigkeitsbereich. Bei diesem Thema waren und sind alle gefordert. Durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen - als Gemeinschaftsaufgabe - wurde bereits eine Großteil der Schäden beseitigt, die in diesem Jahr aufgetreten sind.
Was die Schäden in Ihrem Wohnbereich angeht, bitten wir Sie, Kontakt mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufzunehmen. Das Ministerium nimmt gern Ihre konkreten Hinweise auf und wird sich mit der jeweiligen Straßenbauverwaltung in Verbindung setzen. Bitten wenden Sie sich an den Bürgerservice: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Noch eine kurze Erklärung zur Kfz-Steuer: Diese Steuer – sie ist an das Kfz und seine technischen Kennwerte gebunden – fließt seit vergangenem Jahr in den allgemeinen Haushalt des Bundes. Das bedeutet, sie ist nicht zweckgebunden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55228/DE/Buerger...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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