Sehr geehrter Herr Winter,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Intimsphäre von Soldatinnen und Soldaten ist Teil ihres Persönlichkeitsrechts und damit einer Einflussnahme durch den Dienstherrn grundsätzlich entzogen. Der Umgang mit Sexualität ist für das Dienstverhältnis nur dann von Bedeutung, wenn dadurch der Dienstbetrieb gestört wird, der kameradschaftliche Zusammenhalt beeinträchtigt wird oder es in sonstiger Weise zu einer nachhaltigen Störung der dienstlichen Ordnung kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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