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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor B. Lutterjohann am 19. April 2010
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Arbeitsmarkt

Bagatellkündigung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
in letzter Zeit ist häufig von Bagatellkündigungen die Rede. Da werden ArbeitnehmerInnen oft nach vielen Jahren gekündigt wegen lächerlicher Kleinigkeiten. Ob es sich nun um Maultaschen handelt, die sonst weggeworfen worden wären (!!!), oder um Pfandbons im Wert von 1,30.
Auf diese Art und Weise wird (teilweise konstruiert) ein Weg gefunden, unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. An einem Streik teilgenommen? Kein Problem, lässt sich bestimmt was finden oder erfinden!
Auf der anderen Seite bekommen Vorstände, die ein Unternehmen in die Pleite getrieben haben (oft auch unsere Steuergelder!) dicke Abfindungen, aber das ist jetzt nicht das Thema.

Es wird Zeit, dass diese Bagatellkündigungen verboten werden. Ein Vorschlag:
1. Generell darf ohne vorherige Abmahnung nicht gekündigt werden.
2. Beträge unter 10 Euro führen nicht zur Kündigung, unter 5 Euro nur im Wiederholungsfall zur Abmahnung.

Mit freundlichen Grüßen
Bastian Lutterjohann