Sehr geehrter Herr Hüter,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Lebensmittel von geklonten Tieren fallen unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten. Für neuartige Lebensmittel, und somit auch für Lebensmittel von geklonten Tieren, bestehen deutlich strengere Vorgaben als für „herkömmliche“ Lebensmittel. Sie dürfen nur nach einer Sicherheitsbewertung und Zulassung in der EU in den Verkehr gebracht werden. Bislang wurde für Lebensmittel von geklonten Tieren weder ein Antrag gestellt noch eine Zulassung erteilt.
Die von Ihnen angesprochenen Pläne der EU-Kommission zur Novellierung der o.g. Verordnung sahen vor, die derzeit geltenden Regelungen in Bezug auf Lebensmittel von geklonten Tieren beizubehalten. Bei den Beratungen zu dem Verordnungsvorschlag der Kommission hat sich Deutschland zusammen mit anderen Mitgliedstaaten dafür eingesetzt, dass eine eigene Regelung zum Klonen im Lebensmittelbereich vorgesehen wird, die auch Aspekte des Tierschutzes, der Tiergesundheit und der Ethik angemessen berücksichtigt.
Um in der Zwischenzeit etwaige Regelungslücken zu vermeiden, hat sich der Rat in seinem Standpunkt zu der Verordnung vom 15. März 2010 darauf verständigt, auch Lebensmittel von Nachkommen geklonter Tiere der ersten Generation vorübergehend in den Anwendungsbereich der zukünftigen Verordnung über neuartige Lebensmittel einzubeziehen und damit einem grundsätzlichen Verkehrsverbot zu unterwerfen. Dieses Verbot gilt, solange keine ausdrückliche Zulassung vorliegt.
Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments hat Anfang Mai dieses Jahres mit großer Mehrheit gefordert, die Verwendung von geklonten Tieren zur Lebensmittelproduktion separat und abgekoppelt von dem Komplex der neuartigen Lebensmittel zu regeln. Er sprach sich gegen die Übergangslösung des Rates aus und forderte, Lebensmittel aus geklonten Tieren und deren Nachkommen zu verbieten.
Die Beratungen zu dem Vorschlag für eine neue Verordnung über neuartige Lebensmittel sind noch nicht beendet. Eine abschließende Parlamentsabstimmung zu diesem Thema ist im Juli 2010 geplant. Das Plenum soll dann in zweiter Lesung über den Verordnungsvorschlag befinden. Die EU-Regelung kann allerdings nur in Kraft treten, wenn sich die EU-Mitgliedsstaaten und das Europaparlament auf eine einheitliche Vorgehensweise einigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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