Sehr geehrte Frau von Andrian,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zum Inhalt Ihrer Frage haben wir in diesem Forum schon mehrfach geantwortet. Wir verweisen u.a. auf die Antworten an Herrn Jentzsch (http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/25763) in der 22. Kalenderwoche (KW) 2010, Herrn Hartmann (25. KW 2010, http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/25958) und Herrn Lange (18. KW 2010, http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/25432).
Mit "Diäten" bezeichnet man die ursprünglich den Abgeordneten gezahlte steuerfreie Aufwandsentschädigung. Sie wurde 1977 von einer steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung abgelöst.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Das Gleiche gilt für ihre Altersentschädigung, die schon seit dem 1. Januar 2008 keine Vollversorgung mehr darstellt. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zudem zum 1. Januar 2008 - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.
Alle weiteren Details zum Thema Abgeordnetenentschädigung sowie zur entsprechenden Altersentschädigung finden Sie hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaet...
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaet...
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaet...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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