Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor G. von Andrian am 15. Juni 2010
16431 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Halbierung der Politikerpensionen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Das von Ihnen in der letzten Woche favorisierte Sparpaket ist nach meiner Ansicht sozial sehr unausgewogen. Ein glaubwürdiger Sparansatz mit Vorbildfunktion wäre nach meiner Meinung eine Halbierung der Politikerpensionen. Hier werden innerhalb sehr kurzer Zeit überdurchschnittlich hohe Versorgungsansprüche erworben, die man mit einer normalen Lebensarbeitszeit und den bekannten Rentenversorgungssystemen bei Einzahlung eigener Beiträge nie erreichen kann.

Bitte denken Sie über meinen Vorschlag nach und stellen einen entsprechenden Antrag im Bundestag.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 21. Juli 2010
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau von Andrian,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zum Inhalt Ihrer Frage haben wir in diesem Forum schon mehrfach geantwortet. Wir verweisen u.a. auf die Antworten an Herrn Jentzsch (http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/25763) in der 22. Kalenderwoche (KW) 2010, Herrn Hartmann (25. KW 2010, http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/25958) und Herrn Lange (18. KW 2010, http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/25432).

Mit "Diäten" bezeichnet man die ursprünglich den Abgeordneten gezahlte steuerfreie Aufwandsentschädigung. Sie wurde 1977 von einer steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung abgelöst.

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.

Das Gleiche gilt für ihre Altersentschädigung, die schon seit dem 1. Januar 2008 keine Vollversorgung mehr darstellt. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zudem zum 1. Januar 2008 - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.

Alle weiteren Details zum Thema Abgeordnetenentschädigung sowie zur entsprechenden Altersentschädigung finden Sie hier:

http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaet...

http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaet...

http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaet...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung