Sehr geehrte Frau Laroche,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Recht der Tarifparteien, die Höhe von Löhnen zu bestimmen, ist in der Bundesrepublik ausdrücklich verfassungsrechtlich geschützt. Damit liegt dieses Recht allein in der Hoheit der Tarifparteien, ohne irgendeine direkte Mitwirkung der Politik.
So auch beim branchenspezifischen Mindestlohn. Konkret ist in der Pflegebranche der Mindestlohn von einer eigens dafür eingerichteten Pflegekommission bestimmt worden. Sie bestand ausschließlich aus Fachleuten. Für ihre Entscheidung, den Mindestlohn in den neuen Ländern auf 7,50 Euro und in den alten auf 8,50 Euro festzulegen, zog sie verschiedene Kriterien, wie Kaufkraft und Wertschöpfung, heran.
Um diese Mindestlöhne rechtsgültig werden zu lassen, hat die Bundesregierung sodann nur noch die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.