Sehr geehrter Herr Dreis,
vielen Dank für Ihren Beitrag, den wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Grundsätzlich sind die Renten an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt und müssten demzufolge entsprechend angepasst werden – auch negativ. Doch die 2009 beschlossene Rentengarantie hat genau dies verhindert. Nach der Rentengarantie entwickeln sich die Renten im Falle von negativer Lohnentwicklung nicht ebenso negativ.
Diese Rentengarantie gilt. Anderslautende Pläne in der Bundesregierung dazu gibt es nicht.
Wenn die Renten wegen positiver Lohnentwicklung wieder steigen, dann wird die Hälfte der rechnerischen Erhöhung gewährt. Und zwar so lange, bis mit der anderen Hälfte die zuvor geleistete Rentengarantie refinanziert ist.
So gibt es für Rentner im Falle negativer Lohnentwicklung keine Kürzung. Es werden zugleich die Erwerbstätigen geschont, weil die Rentner in Jahren mit positiver Lohnentwicklung die Kürzung selbst "abstottern". Das ist generationengerecht und fair.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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