Sehr geehrter Herr Moriz,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Eine Erläuterung vorab: Das Humanitäre Völkerrecht sieht als Ausgleich für Kriegsschäden zwischenstaatliche Ansprüche vor, nicht dagegen individuelle Entschädigungsansprüche. Für die Entschädigung NS-Verfolgter, von Zwangsarbeitern, Kriegsbeschädigten oder von Vermögensverlusten gibt es gesonderte Regelungen. Beispielweise Rentenzahlungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz oder Zahlungen an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter durch die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" .
Weitere Informationen zu Kriegsfolgen und Wiedergutmachung finden Sie hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtsch...
Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten sich die Alliierten untereinander darauf verständigt, zu Reparationszwecken deutsches Auslandsvermögen und deutsche Urheberrechte einzuziehen bzw. zu beschlagnahmen, in den jeweiligen Besatzungszonen Betriebe zu demontieren oder Lieferungen aus der laufenden Produktion zu entnehmen. Verbindliche Aufzeichnungen darüber gibt es nicht. Ebenso wenig ist eine verbindliche und umfassende Angabe zu den Reparationen möglich, die die ehemalige DDR erbrachte.
Allerdings dürfte der Umfang dieser Maßnahmen weit über die 10 Milliarden Reichsmark hinausgehen. Diese Summe hatten die Alliierten im Rahmen der Verhandlungen zum Potsdamer Abkommen von 1945 in Aussicht genommen.
Über die internationale Reparationsagentur in Paris wurden auch andere ehemalige Kriegsgegner daran beteiligt. Italien hatte in seinem Friedensvertrag von 1947 allerdings auf Ansprüche gegen Deutschland aus dem Zweiten Weltkrieg verzichtet. Zu Beginn der 1960er Jahre hat die Bundesrepublik Deutschland darüber hinaus mit zwölf westlichen Staaten so genannte Globalentschädigungsabkommen zum Ausgleich spezifischen NS-Unrechts abgeschlossen und Zahlungen geleistet.
Mehrere Jahrzehnte nach Kriegsende kommen heute keine neuen Reparationsleistungen mehr in Betracht. Weitere Informationen zu Vorkriegs-Auslandsschulden des Deutschen Reiches / Reparationszahlungen erster Weltkrieg finden Sie hier: BT-Drs. 16/1634 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/016/1601634.pdf
Dagegen beendet die Bundesrepublik Deutschland erst in diesem Jahr die Zahlungen aus Zinsforderungen von Vorkriegs-Auslandsanleihen des deutschen Reiches – auch als Reparationsleistungen nach dem Versailler Vertrag bezeichnet. Die Vorkriegs-Auslandsschulden des Deutschen Reiches hatte die Bundesrepublik Deutschland bis zu Beginn der achtziger Jahre zurückgezahlt. Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 bezifferte die gesamten Vor- und Nachkriegsschulden auf 14,5 Milliarden DM. An dieses Abkommen hatten die Westalliierten auch die Nachkriegswirtschaftshilfe für Deutschland geknüpft. Im Gegenzug stundeten die Alliierten Deutschland die Zahl der Zinsrückstände bis zu einer Wiedervereinigung. Sie nahmen dabei insbesondere Rücksicht auf die durch Gebietsverluste verminderte deutsche Wirtschaftskraft.
Ein Jahr nach Herstellung der Deutschen Einheit begann die Bundesregierung mit der Zahlung der Zinsrückstände: Von 1990 bis 2002 wurden 73 Millionen DM an Zinsen und für Tilgungen 22 Millionen DM gezahlt. Noch zu tilgen waren bzw. sind bis 2010 (Endfälligkeit) noch knapp 95 Millionen Euro (ohne Zinsen).
Weitere Informationen: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_17844/DE/BMF__St...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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