Sehr geehrter Herr Haas,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung hat mit dem Energiekonzept eine langfristige Strategie für den Weg ins regenerative Zeitalter formuliert. Deutschland soll bis 2050 bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt werden.
Mit dem Energiekonzept geben wir Wirtschaft und Verbrauchern eine verlässliche Orientierung auf dem Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass dieses Konzept auch für künftige Regierungen eine geeignete energiepolitische Grundlage ist, weil es ein Optimum für diese drei Ziele darstellt: Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz.
Die Planungssicherheit der Energieversorger, insbesondere auch kleiner, kommunaler Anbieter ist durch die Laufzeitverlängerung nicht beeinträchtigt. Denn die Grundlagen ihrer Investitionsentscheidungen bleiben bestehen. Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) garantiert weiterhin eine Mindesteinspeisevergütung, die den Ausbau erneuerbarer Energien rentabel macht. Das gilt auch für die Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die in den Kommunen besonders wichtig sind.
Die Laufzeitverlängerung wird auch nicht zu einer Schwächung der Wettbewerbssituation der kleineren Energieanbieter führen. Denn mit der Brennelementesteuer und den Zahlungen in den Fonds zur Förderung erneuerbarer Energien wird der größte Teil der Zusatzgewinne abgeschöpft. Damit wird einer wirtschaftlichen Besserstellung der Energieversorger vorgebeugt.
Ausführliche Informationen zum Energiekonzept 2050 finden Sie hier:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Energiekonzept...
Informationen zur Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/09/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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