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Beantwortet
Autor Konrad Haas am 06. September 2010
9192 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Atomausstieg vorerst später?

Sehr geehrte Bundeskanzlerin Merkel,

ich habe eine Frage zur aktuellen Diskussion "Atomausstieg".
Da ich mich im Detail mit diesem Thema nicht sehr gut auskenne habe ich nur eine relativ allgemeine Frage zu dem Thema.
Angenommen Sie werden mit Ihrem Koalitionspartner (mit oder ohne Zustimmung des Bundesrates) beschliessen, dass die restlichen Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängert werden, wird das sicherlich auch bei zumindest einigen Anhängern der Regierungsparteien nicht gut ankommen.
Falls dann in den nächsten Legislaturperioden andere Parteien das Regieren übernehmen könnte doch die beschlossene Verlängerung der Laufzeiten auch wieder verkürzt werden.

Dieses, aus meiner Sicht unvermeidbare, hin und her (geht mir ersten jetzt schon auf den Keks) und zweitens schadet dies doch nicht nur wiedermal dem Ansehen der Politik sondern, was viel bedeutender ist, auch den Unternehmen selbst, die keine Planungssicherheit mehr haben.
Die Kosten die so oder so entstehen werden doch immer auf die Steuerzahler und/oder die Kunden umgelegt; also wir alle.

Denken Sie das Sie hier langfristig die optimale Entscheidung für unser Land treffen? Ich hoffe Ja.
Vielen Dank.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 07. Oktober 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Haas,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung hat mit dem Energiekonzept eine langfristige Strategie für den Weg ins regenerative Zeitalter formuliert. Deutschland soll bis 2050 bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt werden.

Mit dem Energiekonzept geben wir Wirtschaft und Verbrauchern eine verlässliche Orientierung auf dem Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass dieses Konzept auch für künftige Regierungen eine geeignete energiepolitische Grundlage ist, weil es ein Optimum für diese drei Ziele darstellt: Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz.

Die Planungssicherheit der Energieversorger, insbesondere auch kleiner, kommunaler Anbieter ist durch die Laufzeitverlängerung nicht beeinträchtigt. Denn die Grundlagen ihrer Investitionsentscheidungen bleiben bestehen. Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) garantiert weiterhin eine Mindesteinspeisevergütung, die den Ausbau erneuerbarer Energien rentabel macht. Das gilt auch für die Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die in den Kommunen besonders wichtig sind.

Die Laufzeitverlängerung wird auch nicht zu einer Schwächung der Wettbewerbssituation der kleineren Energieanbieter führen. Denn mit der Brennelementesteuer und den Zahlungen in den Fonds zur Förderung erneuerbarer Energien wird der größte Teil der Zusatzgewinne abgeschöpft. Damit wird einer wirtschaftlichen Besserstellung der Energieversorger vorgebeugt.

Ausführliche Informationen zum Energiekonzept 2050 finden Sie hier:

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Energiekonzept...

Informationen zur Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen:

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/09/...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung