Sehr geehrter Herr Henseler,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung bemüht sich gegenwärtig, den Sachverhalt der Nutzung des Nahal-Raba-Steinbruchs durch eine israelische Tochterfirma des Baustoffkonzerns HeidelbergCement zu klären. Eine abschließende rechtliche Bewertung des Engagements der israelischen Tochterfirma von HeidelbergCement ist allerdings gegenwärtig nicht möglich. Die Bundesregierung verfolgt in diesem Zusammenhang ein Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof in Israel sehr aufmerksam, das eine Klage der israelischen Nichtregierungsorganisation „Yeshi Din“ gegen israelische Firmen, die im Westjordanland nicht erneuerbare Rohstoffe abbauen, zum Gegenstand hat.
Grundsätzlich lässt sich feststellen: Die Bundesregierung unterscheidet strikt zwischen den Gebieten des Staates Israel und den seit 1967 von Israel besetzen Gebieten, zu denen das Westjordanland gehört. Dabei ist nach Auffassung der Bundesregierung Israel in den besetzen Gebieten an das Humanitäre Völkerrecht gebunden. Das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft in Tel Aviv machen gegenüber deutschen Firmen, die sich mit der Überlegung eines Engagements in israelischen Siedlungen im palästinensischen Gebiet an die Bundesregierung wenden, diese Position deutlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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