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Beantwortet
Autor Helmut Henseler am 14. September 2010
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Außenpolitik

Deutsche Firma beteiligt sich an Völkerrechtsverletzung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

In Washington finden erneut Versuche statt, den Nahostkonflikt endgültig beizulegen. Obwohl alle Fachleute mehr als skeptisch sind, wünsche ich mir, dass es vielleicht tatsächlich gelingen möge, dieser geschundenen Region Frieden zu bringen. Auch im Interesse Europas.

Die Bundesregierung unterstützt natürlich diese Bemühungen.

Aber was unternimmt sie, wenn sich deutsche Unternehmen an völkerrechtswidrigen Aktionen in den besetzten Gebieten beteiligen.

Laut einer Sendung von Panorama am 2. September beutet die Firma HeidelbergCement über ihr israelisches Tochterunternehmen Baugrundstoffe aus einem Tagebau-Steinbruch in den besetzten Gebieten großflächig aus. Es ist m.E. völkerrechtswidrig, wenn Bodenschätze in einem besetzten Gebiet von der Besatzungsmacht ausgebeutet werden. Oder hat die Bundesregierung hier eine andere Rechtsauffassung?

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Friedensaussichten verbessert werden, wenn die Palästinenser feststellen müssen, dass auch Firmen aus der Bundesrepublik an völkerrechtwswidrigen Aktionen beteiligt sind.

Das Unternehmen HeidelbergCement will sich offensichtlich zu den Vorwürfen nicht äussern. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Henseler

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. Oktober 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Henseler,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung bemüht sich gegenwärtig, den Sachverhalt der Nutzung des Nahal-Raba-Steinbruchs durch eine israelische Tochterfirma des Baustoffkonzerns HeidelbergCement zu klären. Eine abschließende rechtliche Bewertung des Engagements der israelischen Tochterfirma von HeidelbergCement ist allerdings gegenwärtig nicht möglich. Die Bundesregierung verfolgt in diesem Zusammenhang ein Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof in Israel sehr aufmerksam, das eine Klage der israelischen Nichtregierungsorganisation „Yeshi Din“ gegen israelische Firmen, die im Westjordanland nicht erneuerbare Rohstoffe abbauen, zum Gegenstand hat.

Grundsätzlich lässt sich feststellen: Die Bundesregierung unterscheidet strikt zwischen den Gebieten des Staates Israel und den seit 1967 von Israel besetzen Gebieten, zu denen das Westjordanland gehört. Dabei ist nach Auffassung der Bundesregierung Israel in den besetzen Gebieten an das Humanitäre Völkerrecht gebunden. Das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft in Tel Aviv machen gegenüber deutschen Firmen, die sich mit der Überlegung eines Engagements in israelischen Siedlungen im palästinensischen Gebiet an die Bundesregierung wenden, diese Position deutlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung