Sehr geehrter Herr Danner,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zu der Erhöhung des Arbeitslosengeld II (ALG II)-Regelsatzes um fünf Euro ist es wie folgt gekommen: Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar dieses Jahres in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen für die ALG II- Regelsätze der Erwachsenen zu intransparent seien. Zugleich hoben die obersten Richter die besondere Verantwortung des Bundes für bedürftige Kinder hervor. Deshalb wurden die ALG II- Regelsätze vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu berechnet.
Grundlage der Berechnungen ist – wie verfassungsrechtlich geboten – die Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008. Im Rahmen der Einkommen- und Verbrauchsstichprobe (EVS) werden alle fünf Jahre private Haushalte in Deutschland zu ihren Einnahmen und Ausgaben, zur Vermögensbildung, zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern und zu ihrer Wohnsituation befragt. Diese Haushalte aus ganz Deutschland führen dafür jeweils drei Monate lang Haushaltsbücher über sämtliche Einnahmen und Ausgaben. Durch das umfangreiche Datenmaterial bildet die EVS sehr genau die Einkommenssituation, den Lebensstandard und das Verbrauchsverhalten der Gesamtbevölkerung ab.
Das Ministerium hat auf Basis dieser Zahlen das Existenzminimum vom tatsächlichen Verbrauch und damit von der Lebenswirklichkeit unterer Einkommensgruppen abgeleitet. Diese Berechnungen führten zu der Erhöhung des ALG II-Regelsatzes um fünf Euro.
Weitere Informationen zu der Berechnung des ALGII - Regelsatzes finden Sie unter folgender Internetadresse: http://www.bmas.de/portal/47918/2010__09__24__zentrale__i...
Erstmals wurde auch gesondert ermittelt, was Kinder benötigen. Ergänzend zu den Regelleistungen bekommen Kinder und Jugendliche nun ein Bildungspaket als Sachleistung. Jedes Kind erhält Zugang zu einem Verein in den Bereichen Sport, Spiel und Kultur, zu Ferienfreizeiten und außerschulischer Bildung mit einem Jahresbeitrag von bis zu 120 Euro, Schulmaterial im Gegenwert von 100 Euro im Schuljahr und einen Zuschuss zu Schul- und Kitaausflügen von 30 Euro im Jahr.
Kinder und Jugendliche, die am Kita- oder Schulmittagessen teilnehmen, erhalten einen Zuschuss von rund zwei Euro pro Mittagessen. Kinder mit Schulproblemen erhalten eine angemessene Lernförderung. Insgesamt steht für das Bildungspaket ein Volumen rund 700 Millionen Euro für 2011 und 730 Millionen Euro für 2012 und 2013 zur Verfügung.
Beim Thema Rente können wir festellen, dass im vergangenen Jahr keine Rentenkürzung stattfand, obwohl die Löhne wegen der Wirtschaftskrise gesunken sind. Das liegt an der gesetzlichen Schutzklausel für die Renten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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