Sehr geehrter Herr Moriz,
vielen Dank für Ihre Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Präambel des Grundgesetzes ist Teil des Verfassungsgesetzes. Sie hat politische Bedeutung und enthält rechtliche Bindungen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits in einer frühen Entscheidung festgestellt (BVerfGE 5, 127). In politischer Hinsicht enthält die Präambel ein Bekenntnis zu den Vorstellungen und Vorsätzen des Verfassungsgebers, die für die Auslegung von Bedeutung sein können. In rechtlicher Hinsicht stellt sie Bindungen auf, nach denen sich die Anwendung ihres Inhalts richten muss.
Ihre sonstigen Fragen haben wir im Wesentlichen bereits hier -> http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-2327.html beantwortet. Einzelheiten finden Sie bei den dort zitierten Begründungen zum Einigungsvertrag.
Was weitere Detailfragen zur rechtlichen Bedeutung von Grundgesetzvorschriften angeht, dürfen wir Sie auf die umfangreichen Kommentare zum Grundgesetz verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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