Sehr geehrter Herr Abdelhafiz,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Deutsche Botschaft in Riad hat uns mitgeteilt, dass man bei einer Beantragung eines Visums zu Studienzwecken nachweisen muss, dass die Finanzierung der Kosten des Lebensunterhalts für das erste Studienjahr gesichert ist. Dies kann dadurch nachgewiesen werden, dass ein entsprechender Betrag (derzeit 8050 Euro) auf ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank eingezahlt wird, von dem dieser dann ratenweise während des ersten Studienjahres abgehoben werden kann. Alternativ kann eine in Deutschland ansässige Person sich verpflichten, für den Lebensunterhalt des Studenten aufzukommen. Die Zusage über ein (ausreichend hohes) staatliches Stipendium wird ebenfalls als Finanzierungsnachweis anerkannt.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Homepage der Deutschen Botschaft in Riad, wo Sie die entsprechenden Unterlagen finden können. Bei weitergehenden Fragen können Sie sich auch direkt an die Botschaft wenden, dort werden Studieninteressierte natürlich auch individuell beraten.
In Deutschland studieren junge Menschen aus der ganzen Welt, allerdings gibt es unterschiedliche Bedingungen je nach Herkunftsland, angestrebtem Studienort und Studienfach.
Nähere Auskünfte gibt auch der Deutsche Akademische Austauschdienst DAAD: http://www.daad.de/deutschland/index.de.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.