Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Enno Tammling am 06. Dezember 2010
13329 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

BVVG - Staat im Staate - Erlaubte Selbstbedienung zum Wohle aller??

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Die BVVG, Tochter des Bundesfinanzministeriums, privatisiert im Auftrag des Bundes Land- und Forstwirtschaftliche Nutzflächen in den neuen Bundesländern.
Diese Gesellschaft hat im Laufe der Zeit über 4 Mrd. € in den Bundeshaushalt eingebracht. Eine gute Sache denkt man auf den ersten Blick. Doch der immer höher ausfallende Erlös für Ackerland geht auf Kosten der wirtschaftenden Betriebe, die dieses Kapital aufbringen müssen, um Ihren Fortbestand und damit die Existenz zu sichern.
Die im diesen Frühjahr beschlossene Privatisierungsrichtlinie 2010 bildet eine entscheidende Grundlage für das Handeln der BVVG. Diese wurde erstellt, um der Preistreiberei der Bundesbehörde Einhalt zu gebieten.
Da diese jedoch von der BVVG nicht eingehalten wird, wende ich mich an Sie, damit Sie hiervon erfahren.
Die BVVG und ich haben ein Verkehrswertgutachten nach der o.g. Richtlinie erstellen lassen, da die Kaufpreisfindung nicht geklärt werden konnte.
Fakt ist, dass sich die BVVG nicht an die Verkehrswertgutachten in der Preisfindung hält oder diese in irgendeiner Art und Weise berücksichtigt.
Die langsamere Bearbeitung der Kaufanträge gepaart mit der aggressiven Preispolitik des scheidenden Geschäftsführers der BVVG, Herrn Horstmann, führte dazu, dass es mir fast unmöglich gemacht wird, die beantragten Flächen zu erwerben, da diese die Leistungfähigkeit der landw. Unternehmen weit überschreitet und eigentlich nur noch zu Grenzkosten rechtfertigen würde. Hierfür ist der Anteil der Fläche jedoch viel zu hoch.
Es wurden in den neuen Bundesländern auch in der Landwirtschaft leistungsfähige und zukunftsorientierte Betriebe mit Steuergeldern durch die Neu- oder Wiedereinrichtungsgelder geschaffen. Es kann doch nicht im öffentlichen Interesse liegen, diese geschaffenen Strukturen durch die höchst aggressive Verkaufspolitik der BVVG zu gefährden.

In der Privatisierungsrichtline heißt es unter Punkt 2 wie folgt:

Deshalb unterstützt sie mit ihrer Privatisierungspolitik den berechtigten Wunsch der landwirtschaftlichen Betriebe, sich durch Flächenankäufe die Existenzgrundlage ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit dauerhaft zu sichern.

Tatsächlich steht dem die reale Handlungsweise der BVVG stark entgegen. Höchstgebot von gestern war lange Zeit das Mindestgebot von heute. Runde für Runde wurde so die Spirale in Gang gesetzt und mit einer Verdreifachung des Preisniveaus innerhalb von 5 Jahren. (5000€/ha 2005; 17.800€/ha 2010), und nicht nur der Staat hat profitiert, sondern auch die Mitarbeiter der BVVG selbst, die wie öffentlich bekannt ist, auch Provisionen erhalten.
Doch kein Polizist erhält ein Erfolgshonorar für mehr verteilte Knöllchen, kein Finanzbeamter Provisionen für mehr eingetriebene Steuerzahlungen, usw; die Mitarbeiter der BVVG aber partizipieren direkt an den immer höheren Verkaufserlösen, und dieses ohne ein funktionierendes Kontrollorgan! Ein UNDING!
Ich bitte Sie, dringend auf Ihre Bundesbehörde dahingehend einzuwirken, dass die in der Bund – Länder- Kommission Frühjahr 2010 bewirkte Einigung bzgl. der Kaufpreisermittlung durch ein Verkehrswertgutachten auch Anwendung findet und nicht durch die zu eng gefasste Auslegung der EU- Grundstücksmitteilung untergraben wird. Dieses ist durch die Bildung des Landwirtschaftlichen Wertermittlungsbeirates und des „etwas verirrten“ Prof. Köhne faktisch der Fall. Meiner Meinung darf eine Bundesbehörde sich nicht solchen „Taschenspielertricks“ hingeben und aus jeder Richtlinie nur das herauslesen und dieses so auslegen, dass die eigene Provision steigt.
Der vielfach zitierte Vorwand der unerlaubten Subventionsverhinderung ist kein Argument, denn auch bei einem heutigen Verkauf „zum Höchstpreis“ ist nicht sichergestellt, dass die Fläche nicht morgen zu einem noch höherem Preis weiterverkauft werden kann.
Auch das von Herrn Horstmann vorgebrachte Argument, die Landwirte selbst würden diese hohen Preise bieten, ist beschämend, denn er als Monopolist, der die Regeln des Verkaufs festgelegt hat, weiß genau, dass der Landwirt auf den Flächenerwerb angewiesen ist.
Wir, die Landwirte, wollen nichts geschenkt, wohl aber die Chance erhalten, die Flächen zu einem fairem Preis nach deutschem Recht zu erwerben und die Arbeit der letzten 20 Jahre fortzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen

Enno Tammling

Antwort
direktzu-Redaktion am 17. Januar 2011
direktzu-Redaktion

Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

leider kann zu dem im Beitrag geschilderten und komplexen Sachverhalt im Rahmen von 'Direkt zur Kanzlerin!' keine Stellung genommen werden.

Herr Tammling befindet sich jedoch im Austausch mit dem zuständingen Ministerium. Der Nutzer hat bereits eine Antwort zu seiner Fragestellung außerhalb von 'Direkt zur Kanzlerin!' erhalten.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass aus gegebenem Anlass der nächstbestplatzierte Beitrag zur Beantwortung ausgewählt wurde.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Redaktions-Team