Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Arnold D. am 08. August 2012
13945 Leser · 1 Kommentar

Wirtschaft

30 Konzernchefs machen Druck auf Bundesregierung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wieso müssen sogar Konzernchefs Druck auf Ihre Regierung machen wegen dem UN-Abkommen bezüglich Korruption?
Deutschland ist inzwischen mit Syrien und Saudi-Arabien bei den wenigen Ländern die da nicht mitmachen.

Jetzt muss man sich langsam fragen:
Macht unsere Regierung noch ihre Hausaufgaben?
Wenn Sie aus dem Urlaub kommen sollten Sie schleunigst mal regieren und nicht nur taktieren.

mit freundlichen Grüßen
Arnold Dreis

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. September 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Dreis,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Korruption zu verhindern und zu bekämpfen, ist eine wichtige Aufgabe - sowohl der Bundesregierung als auch der ganzen Gesellschaft. Korruption steht in Deutschland unter Strafe. So sieht das Gesetz beispielsweise für einen Beamten, der sich bestechen lässt, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Deutschland hat in der Vergangenheit viele Gesetze und Richtlinien gegen Bestechung und Bestechlichkeit beschlossen. Außerdem gelten in Deutschland internationale Abkommen gegen Korruption, wie zum Beispiel das EU-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung und das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung.

Deutschland hat im Dezember 2003 auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption unterzeichnet. Die rechtlichen Regelungen zur Korruption in Deutschland entsprechen weitestgehend bereits den Vorgaben dieses Übereinkommens.

Allerdings wurde das Abkommen in Deutschland bislang nicht ratifiziert und in deutsches Recht umgesetzt. Zentrale Voraussetzung hierfür ist, den bereits bestehenden Straftatbestand "Abgeordnetenbestechung" zu erweitern.

Hierfür ist die Bundesregierung jedoch nicht der richtige Ansprechpartner. Eine solche Regelung muss vom Bundestag kommen. Sie betrifft ureigene Belange der Abgeordneten. Es ist gängige Praxis, dass die Abgeordneten das Parlamentsrecht selbst gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Wasilka Heim
    am 11. August 2012
    1.

    Korruptionsverzicht muss wohl doch sehr hart für unsere Regierung sein, wenn man das Uno-Abkommen gegen Korruption nicht ratifizieren will?
    Oder welche Erklärung soll es denn sein???

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.