Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Nina Rosenberg am 04. Januar 2011
17992 Leser · 1 Kommentar

Arbeitsmarkt

Vollzeitrentner mit Vollzeitstelle?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen sehr gerne eine Frage stellen. Mit vielen Bemühungen versuchen Sie die Arbeitsmarktlage zu entspannen.
Wie kann es dann aber bei all diesen Bemühungen sein, dass ein Arbeiter, der mit 67 in Rente geht weiterhin seinen "alten" Job ausüben kann? Er bekommt seine Rente, geht weiterhin Vollzeit arbeiten und wird noch mit geringeren Sozialabgaben belohnt.
Ich verstehe gut, dass man einen 400 Euro-Job annimmt, um seine Rente etwas aufzubessern, aber meiner Meinung nach dürfte man auch nicht mehr als diese 400 Euro dazu verdienen. Junge Leute mit Hartz IV dürfen nicht mal 400 Euro dazu verdienen und als Rentner soll es egal sein? Somit nehmen uns (also der jüngeren Generation) nun doch die Rentner die Stellen weg. Wie können da jüngere Facharbeiter mal aufsteigen und zeigen was sie können? Meist bleiben ja nur Vorarbeiter (in Fabriken und Werken) nach der Rente. An der Maschine wird man das weniger erleben.

Ich danke Ihnen für die für mich und meine Frage genommene Zeit.

Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Hochachtungsvoll
Nina Rosenberg
Northeim

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. Februar 2011
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Rosenberg,

vielen Dank für Ihr Anliegen, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Generell dürfen Rentnerinnen und Rentner neben ihrer Rente Geld hinzu verdienen.

Neben einer Altersrente ein weiteres Einkommen zu haben, hängt davon ab, ob die Regelaltersgrenze schon erreicht ist. Sie liegt derzeit noch bei 65 Jahren und betrifft die Jahrgänge 1946 und älter. Ab kommendem Jahr steigt das Renteneintrittsalter schrittweise bis 2029 von 65 auf 67 Jahre.

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und deswegen eine Regelaltersrente bezieht, darf unbeschränkt hinzuverdienen. Wer vorher schon eine Altersrente bezogen hat, darf ebenfalls unbegrenzt hinzuverdienen, sobald er die Regelaltersgrenze überschritten hat.

Wichtig ist: Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, aber schon Altersrente bekommt, darf daneben nur eingeschränkt hinzuverdienen. Bekommt er eine Vollrente, darf er nur bis zu 400 Euro brutto monatlich hinzuverdienen, ohne Einbußen in Kauf nehmen zu müssen. Liegt der Hinzuverdienst höher, fällt die Rente nicht automatisch weg, aber sie wird dann in eine niedrigere Teilrente umgewandelt, die einen höheren Hinzuverdienst erlaubt.

Mehr Informationen dazu hier: Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner

Wer zusätzlich zum Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) einen sogenannten 400-Euro-Job („Minijob“) annimmt, hat bereits einen wichtigen Schritt hin zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt getan. Um diesen Schritt zu belohnen, rechnet der Staat nicht das gesamte Minijob-Einkommen auf die Grundsicherungsleistung an. Der Erwerbstätige bekommt einen Freibetrag eingeräumt. Die Grundsicherungsleistung gilt dann als Aufstockung zum Erwerbseinkommen.

Der Freibetrag errechnet sich wie folgt: Von den 400 Euro sind 100 Euro Grundfreibetrag. Von den restlichen 300 Euro bleiben weitere 20 Prozent anrechnungsfrei. Damit hat der Aufstocker einen weiteren Freibetrag von 60 Euro. Insgesamt darf man also als Aufstocker 160 Euro von einem 400-Euro-Job behalten. Bei einem Erwerbseinkommen von 400 Euro verringert sich die Grundsicherungsleistung um 240 Euro.

Der Bundesregierung ist die Vermittlung aller Arbeitsuchenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ein zentrales Anliegen. Nach dem Prinzip des Förderns und Forderns muss sich jeder Arbeitslosengeld-II-Empfänger auch selbst bemühen, die eigene Hilfebedürftigkeit zu beenden. Dazu gehört auch, eine von der Arbeitsagentur zugewiesene zumutbare Beschäftigung aufzunehmen. Denn Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“ ist eine steuerfinanzierte Leistung. Und jedes weitere, über 400 Euro hinausgehende Einkommen kann daher unter Umständen eine Hilfeleistung des Staates beenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 30. Januar 2011
    1.

    *Es ist nun mal das Los der Könige,
    dass sie die Wahrheit nicht
    hören wollen.*

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.