Sehr geehrte Herr Schultz,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung hat zügig und umfassend auf den Dioxin-Skandal reagiert: Am 14. Januar stellte Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner der Öffentlichkeit den Aktionsplan „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ vor. Mit den Ländern hat sie ergänzende Punkte abgestimmt. Denn die Länder sind für die Lebensmittelkontrolle maßgeblich zuständig.
Der gemeinsame Maßnahmenkatalog aus insgesamt 14 Punkten schließt Lücken in den Sicherheitsstandards in der Futtermittelkette und steigert die Transparenz für die Verbraucher. Weitere wichtige Gesetzesänderungen, die in Bundeszuständigkeit fallen, hat das Bundeskabinett bereits Anfang Februar beschlossen: Futtermittelhersteller brauchen künftig eine Zulassung, die sie nur bei Einhaltung strenger Auflagen erhalten. Private Laboratorien und Betriebe müssen alle bedenklichen Testergebnisse bei den Behörden melden.
Bereits Ende Januar 2011 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) festgestellt, dass trotz der gemessenen Dioxinkonzentrationen in Eiern und Schweinefleisch keine akute Gefahr für die Gesundheit besteht. Selbst wer in den letzten Monaten über einen längeren Zeitraum Eier oder Schweinefleisch mit dem am höchsten gemessenen Dioxingehalt verzehrt hat, muss keine Gefährdung seiner Gesundheit befürchten.
Dank politischen Handelns gelang es im Übrigen auch, das BSE-Problem bei Rindern zu lösen. Als im November 2000 erstmals BSE bei einem in Deutschland geborenen Rind bestätigt wurde, leitete die Bundesregierung unverzüglich umfangreiche Maßnahmen ein, um die Tierseuche einzudämmen. Dazu gehörte beispielsweise das Verfütterungsverbot von Tiermehl an landwirtschaftliche Nutztiere. Mit dem Erfolg, dass in Deutschland kein BSE-Fall bei einem Rind aufgetreten ist, das nach dem 31. Dezember 2001 geboren wurde.
Weitere Informationen zum Dioxingeschehen finden Sie hier:
http://www.bmelv.de/cln_172/SharedDocs/TextFragmente/Erna...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 17. Januar 2011
1.
am 30. Januar 2011
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Kommentar zu Kommentar 2 am 31. Januar 2011
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