Sehr geehrter Herr Plum,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Am 1.Januar 2011 sind die Gesundheitsreform und das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts in Kraft getreten. Das drohende Defizit des Gesundheitsfonds wurde ausgeglichen, alle Leistungserbringer – also Kassen, Ärzte, Apotheken, Pharmaindustrie und Beitragszahler – leisten dazu ihren Beitrag.
Künftig können Arzneimittelhersteller die Preise für ihre Produkte nicht mehr nach eigenem Ermessen festlegen. Dafür sorgt das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz. Es schafft einen fairen Wettbewerb in der Arzneimittelbranche und sorgt langfristig für niedrigere Preise.
Allen Unkenrufen zum Trotz: Weder die befürchteten Leistungskürzungen noch flächendeckende Zusatzbeiträge oder höhere Eigenleistungen sind eingetreten. Stattdessen hat jeder Versicherte nach wie vor Zugang zu allen medizinisch notwendigen Behandlungen. Daher ein klares „Ja“ auf Ihre Frage: Die jüngsten Reformen im Gesundheitswesen sind gut für alle Versicherten.
In diesem Jahr packt die Bundesregierung weitere Aufgaben an, vor die uns die demografische Entwicklung stellt. Wir brauchen eine flächendeckende Ärzteversorgung. Außerdem bringen wir die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte auf den aktuellen wissenschaftlichen Stand der Medizin. Honorarsteigerungen für Zahnärzte von 69 Prozent gibt es nicht, allenfalls Steigerungen im einstelligen Bereich. Das hat der Bundesgesundheitsminister bereits deutlich gemacht: http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/ambulante-vers...
Die elektronische Gesundheitskarte befindet sich momentan in der Erprobungsphase: Notwendige medizinische Informationen sind mit der elektronischen Gesundheitskarte für den behandelnden Arzt besser und schneller verfügbar. Der Austausch von Patientendaten unter Ärzten ist sicherer und erhöht das Datenschutzniveau. Doppeluntersuchungen und Bürokratie lassen sich mit der Gesundheitskarte vermeiden. Das spart Kosten ein und entlastet die Krankenkassen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte finden Sie hier: http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-...
Der Solidargedanke in der gesetzlichen Krankenversicherung bedingt es, dass Kinder, Jugendliche, nicht verdienende Ehepartner oder Bedürftige auch künftig im Krankheitsfall gut versorgt werden. Das gehört zur Leistungsgerechtigkeit unseres weltweit anerkannten Sozialsystems.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 15. Februar 2011
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am 19. Februar 2011
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am 24. Februar 2011
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