Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Joachim Richter am 21. Februar 2011
34015 Leser · 1 Kommentar

Innenpolitik

Einsatz ausländischer Elite-Polizisten bei Castor-Transport

Während einer Demo bei einem Castor-Transport kam es Mitten in Deutschland zu einem Einsatz französicher Elite Polizisten. Die zu dem noch bewaffnet waren.

Wie kam es zu diesem Einsatz? Welche Konsequenzen von Seiten der Politik hat es gegeben bzw. wird es noch geben? Wird sich solch ein Einsatz von ausländischen Polizisten auf den Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland wiederholen? Wer trägt die Verantwortung für diesen Einsatz? Sind diese Polizisten speziell angefordert worden oder hatten diese Polizisten nur einen Beobachter-Status? Wenn diese nur einen Beobachter-Status hatten, warum sind Sie dann aktiv geworden und waren bewaffnet?

Ich habe mich in dieser Sache schon 2x mich an den Bundestag gewandt und keine Antwort erhalten, was ich für sehr bedenklich halte, da gerade dieser Bundestag als demokratisches Organ das Informationsfreiheitsgesetz beschlossen hat und dieses Gesetz nicht zur Anwendung bringt. Soll das die gewünschte transparente Arbeit der Behörde sein?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. März 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Einsatz von französischen Beamten beim Castor-Transport erfolgte auf Grundlage des „Prümer Vertrags“. Dieser Vertrag zwischen mehreren europäischen Staaten regelt verschiedene Formen der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit.

Näheres finden Sie hier: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Them...

Die Bundesregierung hat zu dem Einsatz der französischen Polizeibeamten ausführlich Fragen beantwortet, die ihr Abgeordnete des Deutschen Bundestages gestellt hatten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf diese Texte verweisen, denn parlamentarische Anfragen und die Antworten darauf werden veröffentlicht. Sie finden sie im gemeinsamen Informationssystem von Bundestag und Bundesrat DIP (Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge): http://www.bundestag.de/dokumente/index.jsp?cookietest=true

Informationen zu dem Einsatz von französischen Polizeibeamten finden Sie beispielsweise in den Bundestags-Drucksachen 17/4323 sowie 17/3807 (Seite 4-6).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Alex Steinmann
    am 22. Februar 2011
    1.

    Hallo Joachim,
    interessante Frage. Ich persönlich vermute dass die Französchische
    Polizei das ungefragt machen darf bzgl. "Siegermacht" bzw. "Besatzungsmacht"... Über die wirkliche aktuelle Rechtslage /Status in Bezug Deutschland & die Siegermächte gibt es ja noch immer sehr
    kontroverse Meinungen und offene Fragen...
    Aber die Kanzlerin wird uns hierzu sicherlich "aufklären".

    LG Alex

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.