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Beantwortet
Autor R. Michalowski am 22. Februar 2011
23213 Leser · 4 Kommentare

Soziales

Kostenlose Anti-Babypille

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen. Warum ist es in Deutschland immer noch nicht möglich, dass die Antibabypille voll bezahlt wird?

Es war mal die Rede, das Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske (SPD) im gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine gewichtige Änderung am Gesetzentwurf zur Neuregelung von Hartz IV durchsetzen wollte. Einer vor kurzem veröffentlichten Studie der Beratungsorganisation Pro Familia zufolge ist die Zahl regelmäßig verhütender ALG II Empfängerinnen in den letzten Jahren von 67 auf 30 Prozent zurückgegangen. Der Grund für diese Entwicklung ist wohl im aktuellen Regelsatz zu sehen, welcher für “individuelle Gesundheitsleistungen” gerade einmal 15,55 Euro veranschlagt. Daraus folgt, dass eine Hilfebedürftige die Praxisgebühr nicht mehr bezahlen kann, insoweit sie mit der Pille verhütet.

"Nach Erkenntnissen des brandenburgischen Sozialministeriums nehmen überproportional viele finanziell schwache Frauen einen Schwangerschaftsabbruch vor. “Das ist aber nur die zweitbeste Lösung”, sagte Sozialminister Baaske dem Onlineportal der “Welt”. Seinen Worten nach wäre es viel sinnvoller, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern."

Lieber bezahlt der Staat Kindergeld jeden Monat,an statt für die Frauen die Pille kostenlos zu geben.

Ich kenne eine Familie, die von ihrem Bedarfsgeld den Sportverein in Höhe von 20 Euro im Monat und auch noch die Zahnspange monatlich zwischen 30 und 50 Euro (20% Zuzahlung und 80% der Krankenkasse) entrichten muss.Das sprengt den Rahmen in jeder Hinsicht. Darum bitte ich hier, dass alle in Deutschland es genauso sehen wie ich und plädiere dafür,das die Antibabypille kostenlos ist.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichem Gruß
R.Michalowski

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. März 2011
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Michalowski,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Seit 2004 entsprechen die Gesundheitsleistungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel dieser Regelung war, dass Arbeitslosengeld II-Empfänger gegenüber Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht besser gestellt sein sollen.

Daraus folgt, dass auch Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II die Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung aus den Leistungen zum Lebensunterhalt aufbringen müssen. Bei der Berechnung des Regelsatzes sind die durchschnittlichen Aufwendungen für Gesundheitspflege berücksichtigt. Dies schließt auch Ausgaben für Verhütungsmittel ein.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Regelbedarf vom Februar 2010 die Höhe der Regelleistungen für Erwachsene nicht in Frage gestellt. Da die Regelleistung als pauschaler Gesamtbetrag gewährt wird, hat das Verfassungsgericht es auch als zumutbar bewertet, in einem Lebensbereich etwas weniger auszugeben, um in einem anderen Lebensbereich mehr ausgeben zu können. Wenn dieser Bedarf in der Summe zehn Prozent der Regelleistung, also ca. 30 Euro monatlich, nicht übersteigt, werden diese Ausgaben als zumutbar angesehen.

Eine Ausnahme gilt für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr: Sie haben Anspruch auf empfängnisverhütende Mittel, wenn sie ärztlich verordnet sind. Diese Ausnahmeregelung unterstützt junge Frauen, die die Kosten für empfängnisverhütende Mittel nicht selbst aufbringen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 22. Februar 2011
    1.

    Sehr geehrte Frau Michalowski,

    die Antibabypille gibt es selbstverständlich für Arbeitslosengeld II-Bezieher (auch Hartz IV-Empfänger genannt) kostenlos. Das wird bei der Antragstellung im Jobcenter bereits im Erstgespräch mitgeteilt und später durch den persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter auf Nachfrage wiederholt.

    Frauen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr erhalten die "Pille" von der Krankenkasse kostenlos. Nach § 49 SGB XII: "Hilfe zur Familienplanung" können alle anderen mit ihrem Bewilligungsbescheid des Jobcenters einen Antrag beim Sozialamt stellen. Der wird i.d.R. sofort bewilligt. Die Frau muss dann das Geld in der Apotheke verauslagen und anschließend vom Amt abholen.

    Ich glaube, Sie irren sich, wenn sie davon ausgehen, dass die meisten Jobcenter-Kunden keine Kinder haben möchten. Bei vielen Schwangerschaftsabbrüchen ist es sicherlich eine Frage der Nachlässigkeit. Die Regel ist aber der instinktive und ausdrückliche Kinderwunsch.

    Dass es so viele alleinerziehende Hartz IV-Empfängerinnen gibt, liegt nicht selten daran, dass viele Frauen nicht wissen oder sagen möchten, wer der Kindesvater ist. Somit kann kein Unterhalt eingefordert werden und der Staat zahlt für das "Hartz IV-Kind" bis zum Ende der Hilfebedürftigkeit der Mutter oder wirtschaftlichen Selbständigkeit des Kindes selbst. Bei alleinerziehenden Steuerzahlern wird dagegen nur für 72 Monate Unterhaltsvorschuss gezahlt.

    Auch ist es für eine arbeitslose Mutter nicht unattraktiv ohne den Kindesvater zu leben, weil sie einen Zuschuss als Alleinerziehende und -stehende erhält. Das macht pro Monat 150 € aus und unterstützt sie somit zusätzlich. Das soll nicht heißen, dass es alle Frauen "drauf anlegen" alleinerziehend zu sein, macht aber die Entscheidung für ein Kind wesentlich leichter.

    Der Sportvereinsbeitrag kann jetzt zumindest für "Hartz IV-Kinder" über das Bildungspaket finanziert werden. Auch die Zahnspange wird den Hilfebedürftigen kostenlos bereitgestellt. Genau aus diesem Grund, weil es viele kostenlose Leistungen für Arbeitslosengeld II-Empfänger gibt, werden bei der Bedarfsrechnung des Hartz IV-Satzes nur geringe Kosten angesetzt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Schumann

  2. Autor Renate Michalowski
    am 24. Februar 2011
    2.

    Sehr geerter Herr Schumann,

    zu Ihrem Beitrag muss ich etwas widersprechen.
    Habe einen Brief von der Familie bekommen, die dieses nicht widerlegen,was sie geschrieben haben.
    Hier eine Kopie, die ich einstellen darf.
    "Sehr geehrte Frau .................,

    Leistungen des täglichen Lebens, die das Jobcenter im Rahmen von Hartz IV nicht übernimmt,
    werden grundsätzlich auch nicht von der Sozialhilfe
    übernommen. (Ausnahmen sind z. B. Eingliederungshilfe für Behinderte
    oder Bestattungskosten.)

    Die Stadt Oldenburg vergibt allerdings im Rahmen der freiwilligen
    Leistungen Zuschüsse zu den Kosten für Verhütungsmittel. Weitere
    Informationen erhalten Sie bei der Schwangerschaftsberatung des
    Gesundheitsamtes von Frau ............ .

    (Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Haushalt der Stadt
    Oldenburg derzeit noch nicht genehmigt ist und daher freiwillige
    Leistungen u. U. noch nicht ausgezahlt werden dürfen.)"

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrage

    ...

    Somit wird die Antibabypille nicht selbstverständlich kostenlos bezahlt und wenn,dann nur anteilsmäßig wie ich aus dem Schreiben erkenne.
    Ich aplediere aber für eine vollständige Übernahme dieser Verhütung,da von dem Regelsatz die Kosten nicht tragbar sind. Arzneimittel die ein Arzt verordnet, wird als Rezept ausgeschrieben, nur in der Apotheke einzulösen und eine Gebühr von ca 5 Euro entrichtet. Warum kann es bei einer Antibabypille nicht genauso möglich sein? Es sollte für alle Frauen gelten und keine Ausnahmen gemacht werden.

    Mit freundlichen Gruß
    R.Michalowski

  3. Autor Sabrina Kröpfl
    am 11. März 2011
    3.

    Sehr geehrte Frau Michalowski,
    Wieso sollte gerade dieses Verhütungsmittel gratis sein?
    Ich denke nicht, dass es Aufgabe des Staates ist, die Benutzung eines bestimmten Medikamentes zu propagieren (was eine Finanzierung dieses Medikaments eindeutig würde). Nun ist die Pille längst nicht das harmlose Mittelchen, zu dem es oft gemacht wird, nein im Gegenteil. Die Pille ist ein Hormonhammer der nicht wenigen Frauen die Erfüllung des Kinderwunsches enorm erschwert. Dieser Hormoncocktail verändert einen ganz wichtigen Teil unseres gesundes Hormonhaushaltes. Wieso sollte der Staat gerade ein so starkes Medikament finanzieren? Und wo bleiben die Frauen,die nicht auf solche keulen zurückgreifen wollen?
    Ist es nicht viel wichtiger das Kondom zu fördern, da dieses auch vor Krankheiten schützt?
    Ich denke nicht, dass der Staat in vernünftiger und angebrachter Weise die Verhütungsmethode seine Mitbürger bestimmen oder gar propagieren sollte, vor Allem wenn diese nicht vor Krankheiten schützt und zudem ein Hormonschlag in jedem Körper ist.
    Wenn nun also eine gratis Verhütung gefordert werden soll, dann doch bitte jede Art der Verhütung, denn es kann ja nicht gerecht sein,dass Frauen, die ihrem Körper das nicht zumuten wollen benachteiligt sind.
    Das Problem an solch einer Förderung sehe ich aber auch im Weiterverkauf. Wer weiß, ob die Pille dann nicht für etwas Geld weiterverkauft wird? In fast allen Frauenforen bieten Mädchen und Frauen ihre überschüssigen Pillen via Internet zum Verkauf an.
    Es wäre bei der Aussage, dass die meisten Schwangerschaftsabbrüche in sozial schwachen Kreisen vorgenommen werden auch noch zu fragen, ob diese Frauen auch tatsächlich keine Verhütung zur Verfügung hatten, oder diese lediglich falsch oder gar nicht angewandt wurde?
    Der Staat kann die Anti-Baby-Pille nicht finanzieren, da diese Forderung zum Einen viele Frauen benachteiligt und zum Anderen das Problem der ungewollten Schwangerschaften nicht dort löst, wo es tatsächlich entsteht.

    Mit freundlichen Grüßen,
    S. Kröpfl

  4. Autor Jana Bauer
    am 20. März 2011
    4.

    Vielleicht sollte man die Frauen lieber ermutigen die Kinder zu bekommen. Denn wir haben einen Kindermangel!

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