Sehr geehrter Herr Hummel,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen. Allerdings ist es eine sehr komplexe Aufgabe, die noch bestehenden Unterschiede der Rentenberechnung in Ost und West zu beseitigen. Zu beachten sind beispielsweise die (heute noch geltende) rentenrechtliche Hochwertung der Löhne in den neuen Ländern oder auch die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen. Im Ergebnis sind nicht nur die Rentnerinnen und Rentner, sondern - je nach Ausgestaltung - auch die Versicherten und Steuerzahler in Ost und West betroffen.
Eine gute Lösung im Sinne aller Beteiligten erfordert Sorgfalt und Sensibilität, um die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen und ein Ergebnis zu finden, das in den alten wie in den neuen Ländern akzeptabel ist. Und Bundestag und Bundesrat müssen die Lösung gutheißen.
Die Prüfung durch die Bundesregierung, wie eine Vereinheitlichung der Rentensysteme aussehen kann, wann und wie sie erreichbar ist, dauert noch an. Deshalb können wir Ihnen leider nicht mitteilen, wann das Gesetzgebungsverfahren beginnt.
Wie im geltenden Recht vorgesehen, erfolgt die Anpassung der Rentenwerte zum 1. Juli 2011. Die Rentenwerte erhöhen sich in den alten wie in den neuen Ländern um 0,99 Prozent. Für den Rentenwert Ost greift in diesem Jahr die Schutzklausel, wonach die Anpassung in den neuen Ländern mindestens so hoch sein muss wie in den alten Ländern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 18. März 2011
1.
am 04. April 2011
2.
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