Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es ist richtig, dass nach dem Ende des Kalten Krieges das bundesdeutsche Sirenennetz abgebaut wurde. Von den ehemaligen Zivilschutzsirenen wurden ca. 40.000 Sirenen kostenlos von den Gemeinden übernommen. Sie werden bis heute weiterhin lokal für Zwecke des Brandschutzes und Katastrophenschutzes auf Kosten der Gemeinden weiterbetrieben.
Nach dem Abbau des Sirenennetzes haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, künftig bei großflächigen Gefahrenlagen die Bevölkerung über den Rundfunk zu warnen.
Zunächst wird die Bevölkerung im unmittelbaren Schadensgebiet durch Lautsprecherdurchsagen informiert. Auch die noch vorhandenen Sirenen der Gemeinden kommen zum Einsatz. Weitere Warnungen und Informationen zur Gefahrenentwicklung erfolgen über den Rundfunk.
Weitere Systeme werden erprobt und entwickelt. So hat die Bundesregierung bereits Ende 2001 ein Satellitengestütztes Warnsystem (SatWaS) eingerichtet. Per Satellit können amtliche Gefahrendurchsagen und Hinweise innerhalb von 30 Sekunden an die Rundfunk- und Fernsehbetreiber sowie Internetanbieter, Presseagenturen und einen Paging-Dienst gesendet werden. Die Sendestellen befinden sich bei den Innenministerien der Länder, dem Bundesministerium des Inneren und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Gegenwärtig bauen Bund und Länder SatWaS zu einem Modularen Warnsystem (MoWaS) aus. Über MoWaS können nicht nur amtliche Gefahrendurchsagen an die Medien übertragen werden. Auch Sirenen, Rauchwarnmelder, Mobilfunkanbieter sollen eingebunden werden. Der derzeit fehlende Weckeffekt wird dadurch wieder hergestellt.
Weitere Informationen zu SatWaS finden Sie hier: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Them...
Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk liegen alle Maßnahmen des Katastrophenschutzes, wie in anderen Fällen auch, in der Kompetenz der Bundesländer. Unmittelbar zuständig für Schutzmaßnahmen sind die Landkreise, Regierungspräsidien oder selbstständigen Städte. Unterstützung erhalten sie vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Hierzu gibt es ein umfassendes Mess- und Informationssystem, um im Ereignisfall schnell die notwendigen Informationen bereitstellen und gegebenenfalls Alarm auslösen zu können.
Details finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK):
http://www.bfs.de/de/ion/imis/imis_uebersicht.html
http://www.bbk.bund.de/cln_028/nn_401590/DE/02__Themen/05...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 07. April 2011
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am 10. April 2011
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