Sehr geehrter Herr Gellings,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Beim sogenannten Stresstest für deutsche Kernkraftwerke handelt es sich um einen Anforderungskatalog zu ihrer Sicherheitsüberprüfung. Bei der Formulierung dieses Katalogs wurden gezielt die Erkenntnisse aus der atomaren Katastrophe in Japan berücksichtigt. Verfasserin ist die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), die aus unabhängigen Experten besteht.
Überprüfungsthemen sind beispielsweise naturbedingte Ereignisse wie Erdbeben, Hochwasser und wetterbedingte Folgen. Auch das gleichzeitige Auftreten mehrerer Szenarien ist dabei zu berücksichtigen, ebenso Vorfälle wie Flugzeugabstürze, terroristische Angriffe und Attacken auf Computer-Steuerungen und -Systeme.
Für jedes Thema formuliert die RSK eine Aufgabenstellung und Fragen dazu. So wird zum Beispiel bei einem durch Hochwasser verursachten Störfall hinterfragt, um welche Art von Hochwasser es sich handelt (Versagen von Staudämmen/ Staustufen oder Deichen, extreme Sturmflut, Tsunami, Beschädigungen durch Treibgut).
Die RSK überprüft derzeit im Auftrag der Bundesregierung die Sicherheitsstandards deutscher Kernkraftanlagen. Die Sicherheit baut auf einem gestaffelten Sicherheitskonzept auf. Dieses Konzept umfasst eine Kombination verschiedener technischer Systeme sowie verwaltungstechnischer Maßnahmen, um Störungen und Störfälle zu vermeiden und zu beherrschen. So wird bei regelmäßigen Notfallübungen überprüft, ob die Notfallorganisation wirksam ist und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden funktioniert.
Zweck des Sicherheitskonzeptes ist es, dass technische Ausfälle und menschliche Fehler nicht zu Schäden führen. Die Anforderungen werden laufend an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Auch die Reaktorunfälle in Harrisburg 1979 und in Tschernobyl 1986 haben zu umfassenden Überprüfungen der Sicherheitsanforderungen geführt.
Den vollständigen stichwortartigen Anforderungskatalog finden Sie unter http://www.bmu.de/moratorium/doc/47211.php,
das Sicherheitskonzept unter http://www.bmu.de/atomenergie_sicherheit/sicherheitsprinz...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 31. März 2011
1.
am 10. April 2011
2.
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