Sehr geehrter Herr Lebert,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Jeder soll Zugang zur der Bildung haben, die für ihn die beste ist. Dabei hilft beispielsweise das Bafög, das die Bundesregierung erst kürzlich erhöht hat. Es ermöglicht Kindern aus einkommensschwachen Familien ein Studium.
Der bisherige Leistungsanreiz, der sich vor allem auf die Studiendauer bezog, ist bei den neuen, gestuften Studiengänge nicht mehr zeitgemäß. Praxisphasen zwischen Bachelor-Abschluss und Beginn des Masterstudiums sind ausdrücklich gewünscht. Also kann sich der Studienabschluss verzögern. Zudem schwanken die Studienzeiten sehr viel weniger als früher.
Zum Deutschlandstipendium: Ganz bewusst ist keine Hürde eingebaut, die Kinder aus wohlhabenden Familien ausschließt. Wo sollte die Grenze liegen? Wäre es gerecht, nur Bafög-Berechtigte mit dem Stipendium zu fördern?
Wir befinden uns ganz am Anfang des Stipendienprogramms und brauchen noch viele Partner aus der Wirtschaft oder von Stiftungen. Es wird also noch einige Zeit dauern, bis so viele junge Leute in den Genuss der Förderung kommen, wie wir das möchten.
Die BAföG-Novelle und das Deutschlandstipendium waren im Gesetzgebungsverfahren Gegenstand der öffentlichen Anhörung.
Die Streichung der Erlasse wirkt sich erst in etlichen Jahren auf die Haushalte von Bund und Ländern aus, die Ausgaben für das Deutschlandstipendium fallen sofort an. Haushaltspolitische Gründe haben also bei dieser Entscheidung keine Rolle gespielt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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