Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor K. Schmidt am 04. April 2011
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Innenpolitik

Elektronische Untersuchung von Vergewaltigern

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

bitte sagen Sie mir wann die elektronische Untersuchung kommt von Pädhophile und Vergewaltiger.

Tatsache ist, wissenschaftlich sind in einem Bereich der Gehirnströme bei Straftäter von sexueller Gewalt einheitlich erkennbar und unterscheidet sich von normalen Bürger.

Der Gesetzgeber muss eine Untersuchung vorschreiben um eine Sicherheitsverwahrung im Urteil einbinden nach wissenschaftlicher Begründung. Der Staat gibt sehr viel Geld aus zur Beschattung entlassener Sexstraftäter, also Geld wäre vorhanden für die elektronische Methode.DNS Test in der Kriminologie ist schon eingeführt und beweist die Notwendigkeit der Technik.

Die Opfer brauchen eine Beruhigung anhand objektive Gutachten und weniger subjektive Meinung in Einschätzung der Verbrecher. Das Vertrauen zum Staat steigt und stabilisiert die Arbeitskraft der Opfer im sicheren Gefühl der Integrität in der Gesellschaft auch als Opfer.

Hiermit fordere ich eine klare Unterstützung der Bundeskanzlerin von neuen Anwendungen gegen und nach sexuelle Gewalt.

Vielen Dank