Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutsche Polizistinnen und Polizisten können herangezogen werden, um an polizeilichen oder anderen nichtmilitärischen Aufgaben im Rahmen internationaler Maßnahmen mitzuwirken. Eine „Schnelle Einsatzgruppe zur Niederschlagung von Unruhen in den EU-Staaten“, wie Sie sie genannt haben, gibt es aber nicht.
Die Europäische Kommission unterstützt dagegen Projekte zur Fortbildung ziviler Polizeikräfte.
Mit dem European Union Police Forces Training (EUPFT) sollen Polizeieinheiten auf gemeinsame Einsätze unter internationalem zivilem (also nicht-militärischem) Mandat vorbereitet werden. Denn für ihren Einsatz in Krisengebieten müssen die Polizistinnen und Polizisten auf sämtliche Szenarien optimal vorbereitet sein.
Im vergangenen Jahr wurde zum Beispiel eine europäische Polizeikräfteübung EUPFT 2010 in Lehnin bei Potsdam durchgeführt. Verschiedene europäische Polizeikräfte haben geübt, in Krisenregionen zusammenarbeiten. Die Teilnehmer mussten Situationen bewältigen, wie sie im Rahmen Europäischer Polizeimissionen möglich sind.
Im Grundgesetz (Artikel 87a Absatz 3 und 4 sowie Artikel 35 Absatz 2 und 3) ist im Übrigen die strikte Abgrenzung zwischen äußerem militärischem und innerem polizeilichem Gewaltmonopol der Bundesrepublik Deutschland genau geregelt.
Nähere Informationen hierzu können Sie auch auf der Internetseite der Bundespolizei sowie in den Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen nachlesen.
Bundespolizei:
http://www.bundespolizei.de/cln_161/nn_249932/DE/Home/__S...
http://www.bundespolizei.de/cln_161/nn_249942/sid_95A3208...
DIP (Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge): http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt
z.B. Bundestagsdrucksache 17/2263
Bundestagsdrucksache 17/3316
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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