Sehr geehrter Herr Hahn,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wenn jemand arbeitslos wird, ist es das vorrangige Ziel, sie oder ihn wieder in Arbeit zu bringen. Die Mehrzahl der Arbeitslosen möchte wieder am Arbeitsleben teilnehmen und über selbst erarbeitetes Einkommen verfügen.
Die Grundsicherung ist als vorübergehende Hilfeleistung angelegt. Wer Grundsicherung empfängt, muss aktiv daran mitwirken, wieder Arbeit zu bekommen.
Die sinkende Zahl der Arbeitslosen zeigt, dass dieser Ansatz sehr wirksam ist. Denn angebotene Arbeitsplätze dürfen – wenn sie zumutbar sind – nicht abgelehnt werden. Andernfalls drohen Sanktionen, zum Beispiel die Kürzung der Grundsicherung.
Gegen Leistungsmissbrauch gehen die Jobcenter mit Nachdruck vor. Als Verstöße gelten zum Beispiel: Versäumen von Vorstellungsterminen oder falsche Angaben über Einkünfte (Rückzahlungen von Heizkostenvorschüssen, Zinsen aus Sparguthaben u.a.). Natürlich ist auch Schwarzarbeit verboten.
2010 gab es 226.269 neue Straf- und Bußgeldverfahren – 61.636 Fälle mehr als 2009. In rund 35.000 Fällen bestätigte sich der Verdacht der Behörde auf Leistungsmissbrauch allerdings nicht. Die Summe der verhängten Verwarnungs- und Bußgelder stieg auf 4,8 Millionen Euro. Im Schnitt lagen die Strafzahlungen bei 105,99 Euro. Die Zahl der Mitarbeiter in den Jobcentern, die sich nur mit Ordnungswidrigkeiten beschäftigt, erhöhte sich von 620 auf 700.
Bezieher von Grundsicherung haben also wenig Spielräume, es sich auf Kosten der Allgemeinheit „gut“ gehen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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