Sehr geehrte Frau Witschak,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir können nicht beurteilen, ob die Kinder Ihres Lebensgefährten bedürftig sind. Das können nur die zuständigen Behörden vor Ort prüfen. Es könnte eine Rolle spielen, ob der Anspruch durch Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe abgedeckt ist oder die Kinder ein Einkommen haben.
Ansprechpartner für das Bildungspaket sind die Kommunen. Für Arbeitslosengeld II- und Sozialgeld-Bezieher ist im Regelfall die Kommune im Jobcenter zuständig, in allen anderen Fällen (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag) nennen Stadt- oder Gemeindeverwaltung den zuständigen Ansprechpartner.
Ein Hinweis: An vielen Schulen gibt es Fördervereine, die Klassenfahrten oder ähnliches unterstützen. Nicht nur Klassen können Zuschüsse bekommen, sondern auch einzelne Schüler.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 09. April 2011
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am 12. April 2011
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am 13. April 2011
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am 26. April 2011
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Kommentar zu Kommentar 4 am 26. April 2011
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am 01. Mai 2011
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