Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Daniel Roth am 13. April 2011
12114 Leser · 2 Kommentare

Innenpolitik

Konsequenz Proporz-Bundesverdienstkreuz für Abgeordnete

Sehr geehrte Damen und Herren des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung,

zum Ende des Jahres 2010 wurde in den Medien von einer pauschalen Vergabe des Bundesverdienstkreuzes i.H.v. 30 Stück pro legislaturperiode an Bundestagsabgeordnete berichtet. Diese Vorgehensweise wurde nicht schriftlich fest gehalten und doch immer wieder durchgeführt. Zwar unterliegt die Vergabe einer Kontrolle. Doch wurde bislang kein Antrag für die Vergabe an Bundestagsabgeordnete abgewiesen, obwohl die Vergabe pauschal und eindeutig systematisch erfolgt.

Für den Parteienrechtler Hans Herbert von Arnim ist die pauschale Verteilung eine "unglaubliche Anmaßung". Weiter sagt er: "Es ist schon schlimm genug, dass die Parteien sich bei den staatlichen Posten und Finanzen ungeniert bedienen. Mit der Parteipolitisierung der Ordensverleihung machen sie sich den Staat vollends zur Beute."

Aufgrund der öffentlichen Empörung und der Entwürdigung jener, die das Bundesverdienstkreuz tatsächlich unbestritten verdient haben, frage ich mich und hiermit auch Sie, was die Konsequenz ist und ob überhaupt eine Konsequenz gezogen wurde, oder wie das Vorgehen gerechtfertigt wird, falls es weiterhin Gang und Gäbe ist.
Eine pauschale Vergabe des Bundesverdienstkreuzes, die von einer Bundestagssprecherin bestätigt wurde, widerspricht immerhin dem Grundgedanken des Verleihens infolge besonerer Leistungen.

Ich bitte ausdrücklich um konkrete Antwort der soeben gestellten Frage.

Danke für's Lesen!

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. Mai 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schnee,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie ist allerdings die falsche Ansprechpartnerin, denn das Bundesverdienstkreuz verleiht nicht die Bundesregierung, sondern der Bundespräsident. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage deshalb an das

Bundespräsidialamt
11010 Berlin

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 29. April 2011
    1.

    Hier geht es um ein *ungeschriebenes Gesetz*. Ein ungeschriebenes Gesetz angreifen ist genauso wie Schattenboxen. Wie willst du einen Gegner treffen, der gar nicht da ist sondern nur als Schatten existiert?

  2. Autor Daniel Roth
    am 29. April 2011
    2.

    Ja, es ist ein ungeschriebenes Gesetz. Eine interne Abmachung, die jedoch nach außen gelangt ist. Durch die Überprüfung der Anträge zur Vergabe der Bundesverdienstkreuze lässt sich der Vorgang nachvollziehen.
    Die Medien haben darüber nicht mehr berichtet. Ich finde es durchaus interessant, zu erfahren,ob und welche Konsequenz infolge der Medienberichterstattung zu diesem Thema gezogen wurde, oder wie grundsätzlich auf die Anfrage reagiert wird.

    Darüber hinaus sehe ich keinen Grund, ungeschriebene Gesetze zu ignorieren. Ich tue lieber irgendetwas als garnichts.

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.