Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen, denn die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, die Rundfunk- und Fernsehprogramme zu beeinflussen. Das gilt auch für den Einsatz der Gebührengelder.
Die Zuständigkeit für das Rundfunkwesen liegt bei den Bundesländern. Sie haben den so genannten Rundfunkstaatsvertrag geschlossen, in dem die Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesetzlich festgelegt sind: Das Programmangebot soll die Bevölkerung umfassend mit Beiträgen aus den Bereichen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung versorgen. Nach dem Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks gestalten die Rundfunkanstalten dieses Angebot ohne staatliche Einflussnahme.
Die Programmverantwortung für die Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten liegt beim jeweiligen Intendanten. Die Rundfunkräte wachen darüber, ob die Sender die Programmgrundsätze einhalten. Den Rundfunkräten gehören Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Gruppen an.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Sender seinem Programmauftrag nicht gerecht wird, sollten Sie sich direkt an den Sender oder an das zuständige Aufsichtsgremium wenden.
Kontaktformular der ARD: http://www.ard.de/home/kontakt/-/id=6424/w13kxy/index.html
Das ZDF bietet an, sich an den Fernsehrat als Aufsichtsgremium zu wenden: http://www.unternehmen.zdf.de/index.php?id=584#c891
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (3)Schließen
am 01. Mai 2011
1.
am 02. Mai 2011
2.
am 20. Mai 2011
3.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.