Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Daniel Roth am 23. Mai 2011
14642 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Imperatives Mandat

Sehr geehrte Damen und Herren des Presse- und Informationsamtes,

Wäre es möglich, das aus dem Rätekommunismus bekannte "imperative Mandat" in die deutsche Demokratie einzufügen?

Dieses imperative Mandat hat Vorteile, die gerade heutzutage diverse Problematiken (Stichworte Korruption, Lobbyismus, falsche Wahlversprechen) beheben könnten.
Dies gelingt dadurch, dass das Mandat den Abgeordneten an Vorgaben bindet und der Abgeordnete sehr schnell und einfach abgesetzt werden kann (weil er z.B. nicht dem Wahlversprechen gefolgt ist oder allgemein nicht den Wünschen der Wähler folgt).

Ich würde das imperative Mandat besonders deshalb begrüßen, weil man heutzutage eine Partei wählt, die sich oftmals nichtmal in eigenen Reihen über bestimmte Themen einig ist und der Wähler weder eine Garantie hat, dass die Partei den Wahlversprechen folgt, noch dass die Partei (auf Landesebene bezogen auf die gesamte Legislaturperiode) dem Willen des Volkes folgt.

Bekanntlich ist der Weg des Volksbegehrens bis hin zum Volksentscheid nicht nur organisatorisch sehr schwer zu realisieren. Auch dies ist ein Argument für das imperative Mandat.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 24. Juni 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schnee,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Deutschland ist eine repräsentative parlamentarische Demokratie. Diese Verfassungsordnung gewährleistet seit über 60 Jahren Entscheidungsprozesse mit engagierten, lebhaften und kontroversen Debatten in Öffentlichkeit wie Parlament sowie demokratisch legitimierten und transparenten Entscheidungen, die Bestand haben.

Das von Ihnen angesprochene sog. imperative Mandat ist nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes aus guten Gründen nicht zulässig. Bundestagsabgeordnete sind an Aufträge und Weisungen ihrer Parteien oder Fraktionen nicht gebunden, sondern allein ihrem Gewissen unterworfen. Es gilt das freie Mandat und nur aufgrund dieser Freiheit wird das Parlament zu selbstständigem politischen Handeln befähigt. Das freie Mandat ist deshalb ein Kernstück der parlamentarischen repräsentativen Demokratie. Gerade die Unabhängigkeit der Bundestagsabgeordneten ist deren zentraler Ausdruck.

Weitere Ausführungen zur Thematik finden Sie in der nachstehenden Bundestagsdrucksache (Seite 25): http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/07/059/0705924.pdf

Fragen zur parlamentarischen Demokratie in Deutschland, zu den Themen Volksabstimmungen und Volksentscheide haben wir in diesem Forum im Übrigen bereits mehrfach beantwortet. Wir bitten Sie daher, die entsprechenden Antworten unter den folgenden Links nachzulesen:

http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-1805.html http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-2569.html http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-1944.html http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/26820.html http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/26048.html http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/23157.html http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/19539.html http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/16339.html http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/22953.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung