Sehr geehrte Herr Hanisch,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag von Bundeskanzlerin Angela Merkel beantworten.
Das Energiekonzept der Bundesregierung und der schnellere Atomausstieg, der jetzt beschlossen ist, sehen vor, den Ausbau der erneuerbaren Energien noch zügiger als bisher voranzutreiben.
Die Windenergie bietet kurz- und mittelfristig das wirtschaftlichste Ausbaupotential unter den erneuerbaren Energien. Der Ausbau muss jedoch im Einklag mit den naturschutzrechtlichen Regelungen erfolgen.
Die Zuständigkeit für Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land liegt bei den Ländern bzw. Kommunen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung und das Baugesetzbuch verpflichten die Behörden, die Belange des Umweltschutzes sowie der Landschaftsplanung ausgewogen zu berücksichtigen.
Wenn beispielweise neue Windkraftanlagen entstehen, verändert das meist auch Natur und Landschaft. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz enthält deshalb Regelungen, um negative Auswirkungen möglichst zu vermeiden bzw. zu minimieren und eine nachhaltige Ausgestaltung zu fördern.
Für den Ausbau der erneuerbaren Energien sprechen vor allem auch die positiven Klimawirkungen. Derzeit sind in Deutschland rund 21.000 Windenergieanlagen installiert. Sie haben den Kohlendioxidausstoß Deutschlands im Jahr 2010 um etwa 30 Mio. Tonnen gesenkt. Alle erneuerbaren Energien haben die Emissionen 2010 um rund 120 Mio. Tonnen verringert. Weniger Kohlendioxid und andere Luftschadstoffe verursachen außerdem geringere Folgekosten für unsere Volkswirtschaft. So ließen sich 2009 durch den Einsatz erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmesektor Umweltschäden von rund 7,8 Mrd. Euro vermeiden.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/4591/ http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Energiekonzept...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 22. Mai 2011
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