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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Uwe Riedel am 06. Juni 2011
12267 Leser · 0 Kommentare

Umwelt und Tierschutz

Atomausstieg: Umlegung der Restlaufzeiten?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

stimmt es, dass Sie die 8 Kernkraftwerke nur aus politischen Gründen abschalten wollen, weil die Stimmungslage nun mal so ist, wie sie ist?
Was ist mit dem Gerücht, dass die "Restlaufzeiten" dann auf z.B. Grafenrheinfeld umgelegt werden sollen?
Wenn Sie bei der "wir schalten die alten KKW's a.G. des Alters ab" Strategie bleiben, dann müsste Grafenrheinfeld 2014 abgeschaltet werden, da das KKW dann genauso alt ist wie das jüngste der heutigen 8 abzuschaltende KKW's. Machen Sie dann diesen Kuhhandel und legen Sie das verlängerte Laufzeitrisiko aus politischen Gründen auf die Bewohner in der Nähe der übrig geblieben KKW's im Sinne von: "Die letzten beißen die Hunde"?
Sie diese Bewohner weniger wichtig oder einfach nur zu ruhig?
Warum müssen wir Steuerzahler eigentlich für die Endlagerung bezahlen? Ist das nicht Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung des Risikos?
Warum ändern Sie die Brennelementesteuer nicht um in "vorwegenommene Endlagergebühr", dann hätten Sie wenigstens hier eine Diskussion weniger und wir zukünftige Lasten weniger?
Warum können wir die im Fernsehen veröffentlichten 51 Mrd € Netzausbau nicht als Staat bezahlen, für die HRE, Griechenland, Portugal und Irland geht's ja auch. Dazu bin ich gerne bereit auf die mehr wie übigen 80€ Pauschbetragerhöhung bei der EKSt zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

Ein zukünftig dauerhaft Nicht-CDU Wähler und Erst-Antiatomkraftdemonstrant

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. Juli 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Riedel,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Aufgrund der Reaktorkatastrophe in Japan und der grundsätzlichen Neueinschätzung der Risiken von Kernenergie hat die Bundesregierung beschlossen, schnellstmöglich aus der Nutzung der Kernenergie auszusteigen.

Das bedeutet für die sieben ältesten Kernkraftwerke und das KKW Krümmel, dass mit Inkrafttreten des geänderten Atomgesetzes die Berechtigung zum Betrieb erlischt. Für die drei jüngsten Anlagen endet die Genehmigung spätestens Ende 2022. Die übrigen KKW werden gestaffelt spätestens 2015, 2017, 2019 und 2021 vom Netz genommen. Die Übertragung von Elektrizitätsmengen bleibt weiterhin möglich, allerdings unter Beachtung der jeweiligen Endzeitpunkte. Um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur die Möglichkeit, eines der sieben ältesten Anlagen für den Zeitraum von zwei Jahren als Teil der Reserve zu bestimmen.

Die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist durch das Atomgesetz geregelt. Danach hat der Bund entsprechende Anlagen einzurichten. Nach dem Verursacherprinzip werden die Kosten für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung dieser Anlagen durch den Abfallverursacher und die öffentliche Hand finanziert, entsprechend ihrem Anteil an der Abfallmenge.

Die Erträge aus der Kernbrennstoffsteuer fließen in den Bundeshaushalt und dienen in erster Linie der Haushaltskonsolidierung. Sie sollen auch dazu beitragen, die Haushaltsbelastungen des Bundes zu verringern, die aus der notwendigen Sanierung der Schachtanlage Asse II entstehen. Denn die Kosten für den Weiterbetrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II trägt nach § 57 b Absatz 1 Satz 3 Atomgesetz ausschließlich der Bund.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung