Sehr geehrter Herr Riedel,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Aufgrund der Reaktorkatastrophe in Japan und der grundsätzlichen Neueinschätzung der Risiken von Kernenergie hat die Bundesregierung beschlossen, schnellstmöglich aus der Nutzung der Kernenergie auszusteigen.
Das bedeutet für die sieben ältesten Kernkraftwerke und das KKW Krümmel, dass mit Inkrafttreten des geänderten Atomgesetzes die Berechtigung zum Betrieb erlischt. Für die drei jüngsten Anlagen endet die Genehmigung spätestens Ende 2022. Die übrigen KKW werden gestaffelt spätestens 2015, 2017, 2019 und 2021 vom Netz genommen. Die Übertragung von Elektrizitätsmengen bleibt weiterhin möglich, allerdings unter Beachtung der jeweiligen Endzeitpunkte. Um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur die Möglichkeit, eines der sieben ältesten Anlagen für den Zeitraum von zwei Jahren als Teil der Reserve zu bestimmen.
Die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist durch das Atomgesetz geregelt. Danach hat der Bund entsprechende Anlagen einzurichten. Nach dem Verursacherprinzip werden die Kosten für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung dieser Anlagen durch den Abfallverursacher und die öffentliche Hand finanziert, entsprechend ihrem Anteil an der Abfallmenge.
Die Erträge aus der Kernbrennstoffsteuer fließen in den Bundeshaushalt und dienen in erster Linie der Haushaltskonsolidierung. Sie sollen auch dazu beitragen, die Haushaltsbelastungen des Bundes zu verringern, die aus der notwendigen Sanierung der Schachtanlage Asse II entstehen. Denn die Kosten für den Weiterbetrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II trägt nach § 57 b Absatz 1 Satz 3 Atomgesetz ausschließlich der Bund.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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