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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Jean-Claude Bahr am 14. Juni 2011
10917 Leser · 2 Kommentare

Wirtschaft

Garantieerklärung der Kanzlerin zu unseren Spareinlagen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

anläßlich der Finanzkrise 2009 hatten Sie eine Garantieerklärung abgegeben, wonach die Spargelder der deutschen Bürger völlig sicher seien.
Inzwischen stehen wir kurz vor einem erneuten Finanzcrash. Da ich erhebliche Gelder für die Abzahlung unseres Hauses angespart habe, möchte ich gerne wissen, ob Sie zu Ihren damaligen Aussagen stehen? Ebenfalls möchte ich wissen, warum Sie Ihre Garantieaussagen nicht in einem Gesetz verankert haben? Werden Sie das noch tun?
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen

Jean-Claude Bahr

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 15. Juli 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Bahr,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung hat den Schutz für Spareinlagen erhöht, damit die Sparer auch in schwierigen Zeiten ihr Geld getrost auf der Bank lassen können.

Die gesetzliche Garantie für Spareinlagen wurde am 31. Dezember 2010 von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht. Außerdem hat sich die Auszahlungsfrist für Spareinlagen auf höchstens 30 Arbeitstage verkürzt. Die Verlustbeteiligung des Einlegers in Höhe von zehn Prozent wurde abgeschafft. Die höhere Sicherung entspricht der europäischen Regelung.

Die gesetzliche Einlagensicherung wurde wegen der Finanzkrise bereits Ende Juni 2009 schon einmal erhöht, nämlich auf 50.000 Euro. Vorher konnten Bankkunden privater Kreditinstitute nur Entschädigungsansprüche von 20.000 Euro geltend machen.

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es das System der freiwilligen Sicherungseinrichtungen verschiedener Bankengruppen, das bereits vor Einführung der gesetzlichen Einlagensicherung existierte.

Der freiwillige Einlagensicherungsfonds privater Banken sichert Einlagen der Kunden in Höhe von bis zu 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals des betreffenden Kreditinstituts.

Weitere Informationen zu gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__St...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Norbert Stamm
    am 21. Juni 2011
    1.

    Hallo, Herr Bahr,
    da es seit der ominösen Garantieerklärung schon zwei Jahre her ist, ohne dass etwas von einer Gesetzesinitiative zu hören war, ist wohl nicht mehr damit zu rechnen. Ein Gesetz hätte nicht Frau Dr. Merkel persönlich verpflichtet, Verluste zu ersetzen, sondern jeden Bundeskanzler und seine Regierung für die Dauer der Laufzeit dieses Gesetzes, und eine Bundestagsmehrheit hätte ihm zustimmen müssen. Aber so, wie es keine Haftpflichtversicherung für AKWs gibt, gibt es auch keine für alle Spargelder - wegen Unkalkulierbarkeit des Risikos. Vielleicht hat ja Ihre Sparkasse oder Bank griechische Staatsanleihen im Tresor?
    Wenn Sie schon ein Haus haben, aber noch Schulden darauf, wäre es vielleicht am sichersten, vorhandenes Geld, das Sie nicht in absehbarer Zeit zum Leben benötigen, in dieser Immobilie anzulegen?
    Es kommt natürlich auf die Details an.
    Mit freundlichen Grüßen
    Norbert Stamm.

  2. Autor Ludwig Hiemer
    am 23. Juni 2011
    2.

    Wenn es um die Wurst geht, dann wird die Kanzlerin erst die Banken zufrieden stellen, dann ihre eigne Schäfchen ins Trockene bringen. Ganz weit hinten kommen wir Steuerzahler und Rentner. Das zeigt ja auch die Griechenland Krise. Warum zahlen wir nicht die reichen Griechen? Darüber spricht keiner.
    Ich habe schon längst mein Vertrauen in diese Regierung verloren, wo die Reichen immer reicher und Armen immer ärmer werden, Danke Frau Kanzlerin und der Geisterfahrer FDP.

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