Sehr geehrter Herr Bahr,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung hat den Schutz für Spareinlagen erhöht, damit die Sparer auch in schwierigen Zeiten ihr Geld getrost auf der Bank lassen können.
Die gesetzliche Garantie für Spareinlagen wurde am 31. Dezember 2010 von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht. Außerdem hat sich die Auszahlungsfrist für Spareinlagen auf höchstens 30 Arbeitstage verkürzt. Die Verlustbeteiligung des Einlegers in Höhe von zehn Prozent wurde abgeschafft. Die höhere Sicherung entspricht der europäischen Regelung.
Die gesetzliche Einlagensicherung wurde wegen der Finanzkrise bereits Ende Juni 2009 schon einmal erhöht, nämlich auf 50.000 Euro. Vorher konnten Bankkunden privater Kreditinstitute nur Entschädigungsansprüche von 20.000 Euro geltend machen.
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es das System der freiwilligen Sicherungseinrichtungen verschiedener Bankengruppen, das bereits vor Einführung der gesetzlichen Einlagensicherung existierte.
Der freiwillige Einlagensicherungsfonds privater Banken sichert Einlagen der Kunden in Höhe von bis zu 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals des betreffenden Kreditinstituts.
Weitere Informationen zu gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__St...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 21. Juni 2011
1.
am 23. Juni 2011
2.
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