Sehr geehrter Herr Ollnow,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Gemäß Grundgesetz sind für das Schulsystem ausschließlich die Regierungen der Bundesländer zuständig und nicht die Bundesregierung. Ihre Anfrage und Kritik müssten Sie als Berliner in erster Linie an den Regierenden Bürgermeister von Berlin richten.
Einige Bundesländer, z.B. Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz, halten an der Hauptschule fest. Die neuen Bundesländer haben nach der Wiedervereinigung Hauptschulen gar nicht erst eingerichtet. Einige Länder, z.B. Hamburg und Schleswig-Holstein, sind dabei, die Hauptschule abzuschaffen zugunsten von Stadtteil- bzw. Regionalschulen, in der die Kinder je nach ihren Leistungen den Haupt- oder Realschulabschluss erwerben können. Der Absolvent einer Regionalschule in Schleswig-Holstein muss für einen Hauptschulabschluss keine höheren Leistungen erbringen als in der alten Hauptschule.
Viel wichtiger als der Schultyp ist es, überhaupt einen Schulabschluss zu erwerben. Denn wer das schafft, hat heute beste Chancen auf einen Ausbildungsplatz und damit auf eine gesicherte Zukunft. Die in einem Bundesland angebotenen Schularten spielen keine Rolle für die Zahl derjenigen, die die Schule nicht schaffen können oder wollen. Die Bundesregierung finanziert so genannte Berufseinstiegsbegleiter oder Bildungslotsen, die schwache Schülerinnen und Schüler an die Hand nehmen und dabei unterstützen, so dass sie Schulabschluss und Berufseinstieg schaffen. Entscheidend ist also nicht das formale System sondern die Unterstützung, die jede und jeder erhält, ganz gleich ob durch Familie, Lehrer, Freunde, Nachhilfelehrer oder staatliche Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 01. Juli 2011
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