Sehr geehrte Frau oder Herr Ollnow,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir möchten zunächst darauf aufmerksam machen, dass die Mitglieder der Bundesregierung schon seit 2002 nicht mehr an der Steigerung der Bezüge im Öffentlichen Dienst teilgenommen haben. Auch bei der letzten Besoldungsanpassung 2010 haben die Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretäre darauf verzichtet. Zur Frage der Diätenerhöhung der Abgeordneten kann die Bundesregierung nicht Stellung nehmen. Bitte wenden Sie sich an den Deutschen Bundestag.
Was die Leistungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II / Grundsicherung angeht, so werden diese regelmäßig angepasst. Zum 1. Januar 2011 sind die Regelsätze der Grundsicherung für rund 4,7 Millionen Leistungsempfänger gestiegen: Rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro monatlich. Ab 1. Januar 2012 kommen weitere drei Euro monatlich hinzu. Zusätzlich steht zum 1. Januar 2012 die reguläre jährliche Anpassung an. Diese orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2010 bis Juni 2011 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Auch in Zukunft werden die Regelsätze mit einer Mischung aus Lohn- und Preisindex angepasst werden.
Kinder und Jugendliche erhalten ein eigenständig berechnetes Sozialgeld: 287 Euro für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren, 251 Euro für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren und 215 Euro für Kinder unter 6 Jahren.
Hinzu kommen seit 2011 für Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherung erhalten, Leistungen aus dem so genannten „Bildungspaket“ für Mittagessen, Lernförderung, Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften, Schulausflüge oder Beförderung zur Schule. Bürgerinnen und Bürger, die Grundsicherung beziehen, müssen also nicht auf eine gesetzlich klar geregelte Anpassung ihrer Leistungen zum Lebensunterhalt verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 05. Juli 2011
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am 08. Juli 2011
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am 08. Juli 2011
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am 11. Juli 2011
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am 11. Juli 2011
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